Überblick
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich Krankschreibung, bestätigt, dass Sie Ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht nachgehen können. Die ärztliche Fernbehandlung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt; eine AU kann daher nach ärztlicher Einschätzung auch im Rahmen einer Video-Sprechstunde ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Beschwerden per Video ausreichend sicher beurteilen lassen. In der Video-Sprechstunde erhebt die Ärztin oder der Arzt Ihre Krankengeschichte, fragt gezielt nach Art, Beginn und Verlauf der Symptome und entscheidet anschließend, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und für welchen Zeitraum sie bescheinigt werden kann. Ein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht nicht; die Entscheidung liegt immer im ärztlichen Ermessen. OpenClinic24 richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler; die Abrechnung erfolgt als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an den Termin als Dokument, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Häufige Ursachen
Die häufigsten Anlässe für eine Krankschreibung sind akute, in der Regel selbstlimitierende Erkrankungen. Dazu zählen Atemwegsinfekte wie Erkältungen mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber sowie grippale Infekte. Ebenfalls häufig sind Magen-Darm-Infekte mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, die eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit begründen können. Kopfschmerzen und Migräneattacken schränken die Konzentrations- und Arbeitsfähigkeit oft erheblich ein. Auch akute Rückenschmerzen und muskuläre Verspannungen, etwa nach Fehlbelastung, gehören zu den häufigen Gründen. Daneben können ausgeprägte Erschöpfung, Schlafstörungen oder akute Stressreaktionen dazu führen, dass eine vorübergehende Arbeitspause medizinisch sinnvoll ist. Ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit besteht, hängt neben der Diagnose auch von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab: Ein fieberhafter Infekt wirkt sich bei körperlicher Arbeit anders aus als bei einer Bürotätigkeit.
Wann zum Arzt?
Suchen Sie zeitnah eine Praxis auf, wenn Fieber über 39 °C länger als drei Tage anhält, sich Beschwerden trotz Schonung verschlechtern oder nach einer Woche keine Besserung eintritt. Auch bei starken, klar umschriebenen Schmerzen, blutigem Auswurf, blutigem Durchfall, Anzeichen einer Austrocknung (zum Beispiel deutlich verminderte Urinmenge) oder immer wiederkehrenden Infekten sollte eine körperliche Untersuchung erfolgen. Eine Video-Sprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort. Rufen Sie sofort den Notruf 112, wenn Warnzeichen wie Brustschmerzen oder Engegefühl in der Brust, akute Atemnot, hohes Fieber mit Nackensteifigkeit, plötzliche Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen, sehr starke, nie gekannte Kopfschmerzen oder Bewusstseinsstörungen auftreten. Diese Symptome können auf lebensbedrohliche Erkrankungen hinweisen und gehören nicht in eine Video-Sprechstunde, sondern in die Notfallversorgung.