Überblick
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich Krankschreibung, bestätigt, dass Sie Ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht nachgehen können. Die ärztliche Fernbehandlung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt; eine AU kann daher nach ärztlicher Einschätzung auch im Rahmen einer Video-Sprechstunde ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Beschwerden per Video ausreichend sicher beurteilen lassen. In der Video-Sprechstunde erhebt die Ärztin oder der Arzt Ihre Krankengeschichte, fragt gezielt nach Art, Beginn und Verlauf der Symptome und entscheidet anschließend, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und für welchen Zeitraum sie bescheinigt werden kann. Ein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht nicht; die Entscheidung liegt immer im ärztlichen Ermessen. OpenClinic24 richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler; die Abrechnung erfolgt als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an den Termin als Dokument, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

