Krankschreibung (AU) online

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können. Bei vielen akuten Beschwerden wie Erkältung, Magen-Darm-Infekt oder Migräne kann die ärztliche Einschätzung per Video-Sprechstunde erfolgen. Nach ärztlicher Einschätzung kann die Krankschreibung online ausgestellt werden.

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Überblick

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich Krankschreibung, bestätigt, dass Sie Ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht nachgehen können. Die ärztliche Fernbehandlung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt; eine AU kann daher nach ärztlicher Einschätzung auch im Rahmen einer Video-Sprechstunde ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Beschwerden per Video ausreichend sicher beurteilen lassen. In der Video-Sprechstunde erhebt die Ärztin oder der Arzt Ihre Krankengeschichte, fragt gezielt nach Art, Beginn und Verlauf der Symptome und entscheidet anschließend, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und für welchen Zeitraum sie bescheinigt werden kann. Ein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht nicht; die Entscheidung liegt immer im ärztlichen Ermessen. OpenClinic24 richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler; die Abrechnung erfolgt als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an den Termin als Dokument, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Häufige Ursachen

Die häufigsten Anlässe für eine Krankschreibung sind akute, in der Regel selbstlimitierende Erkrankungen. Dazu zählen Atemwegsinfekte wie Erkältungen mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber sowie grippale Infekte. Ebenfalls häufig sind Magen-Darm-Infekte mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, die eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit begründen können. Kopfschmerzen und Migräneattacken schränken die Konzentrations- und Arbeitsfähigkeit oft erheblich ein. Auch akute Rückenschmerzen und muskuläre Verspannungen, etwa nach Fehlbelastung, gehören zu den häufigen Gründen. Daneben können ausgeprägte Erschöpfung, Schlafstörungen oder akute Stressreaktionen dazu führen, dass eine vorübergehende Arbeitspause medizinisch sinnvoll ist. Ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit besteht, hängt neben der Diagnose auch von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab: Ein fieberhafter Infekt wirkt sich bei körperlicher Arbeit anders aus als bei einer Bürotätigkeit.

Wann zum Arzt?

Suchen Sie zeitnah eine Praxis auf, wenn Fieber über 39 °C länger als drei Tage anhält, sich Beschwerden trotz Schonung verschlechtern oder nach einer Woche keine Besserung eintritt. Auch bei starken, klar umschriebenen Schmerzen, blutigem Auswurf, blutigem Durchfall, Anzeichen einer Austrocknung (zum Beispiel deutlich verminderte Urinmenge) oder immer wiederkehrenden Infekten sollte eine körperliche Untersuchung erfolgen. Eine Video-Sprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort. Rufen Sie sofort den Notruf 112, wenn Warnzeichen wie Brustschmerzen oder Engegefühl in der Brust, akute Atemnot, hohes Fieber mit Nackensteifigkeit, plötzliche Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen, sehr starke, nie gekannte Kopfschmerzen oder Bewusstseinsstörungen auftreten. Diese Symptome können auf lebensbedrohliche Erkrankungen hinweisen und gehören nicht in eine Video-Sprechstunde, sondern in die Notfallversorgung.

Symptome & Indikationen

Erkältungsbeschwerden mit Husten und Schnupfen Fieber und allgemeine Abgeschlagenheit Hals- und Schluckbeschwerden Magen-Darm-Beschwerden mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall Kopfschmerzen oder Migräneattacken Akute Rückenschmerzen oder muskuläre Verspannungen Ausgeprägte Erschöpfung und akute Stressbelastung Starke Regelschmerzen

Behandlungsmöglichkeiten

  • Ärztliche Video-Sprechstunde zur Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
  • Körperliche Schonung und ausreichend Schlaf
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr, besonders bei Fieber oder Durchfall
  • Symptomatische Maßnahmen wie Inhalation, Gurgeln oder Wärmeanwendung
  • Nach ärztlicher Einschätzung: rezeptfreie Schmerz- und Fiebermittel (Analgetika, Antipyretika)
  • Bei Bedarf Privatrezept nach ärztlicher Einschätzung
  • Ärztliche Verlaufskontrolle, wenn keine Besserung eintritt

Wichtige Hinweise

  • Eine Krankschreibung per Video ist nur möglich, wenn sich Ihre Beschwerden im Gespräch ausreichend sicher beurteilen lassen. Ist eine körperliche Untersuchung erforderlich, wird Ihnen der Besuch einer Praxis empfohlen.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Krankschreibung; die Entscheidung liegt immer im ärztlichen Ermessen.
  • Eine rückwirkende Ausstellung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag.
  • Bei Warnzeichen wie Brustschmerzen, akuter Atemnot, Lähmungen, Sprachstörungen oder Bewusstseinsstörungen wählen Sie sofort den Notruf 112.
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Medizinischer Hinweis: Kein Ersatz für eine ärztliche Untersuchung vor Ort. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Notfällen rufen Sie bitte 112 an.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine online ausgestellte Krankschreibung gültig?

Ja. Eine im Rahmen einer Video-Sprechstunde ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine reguläre ärztliche Bescheinigung. Voraussetzung ist, dass die Ärztin oder der Arzt Ihre Beschwerden per Video ausreichend sicher beurteilen kann. Ein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht nicht; die Entscheidung erfolgt immer nach ärztlicher Einschätzung.

Für wie viele Tage kann ich online krankgeschrieben werden?

Die Dauer richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Beschwerden und liegt bei einer Video-Ersteinschätzung in der Regel bei wenigen Tagen. Ist eine Verlängerung nötig, kann nach einer erneuten ärztlichen Einschätzung eine Folgebescheinigung ausgestellt werden. Bei anhaltenden oder zunehmenden Beschwerden kann Ihnen zu einer Untersuchung vor Ort geraten werden.

Was kostet die Online-Krankschreibung und übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Die Video-Sprechstunde wird als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten eine transparente Rechnung, die Sie bei einer privaten Krankenversicherung in der Regel zur Erstattung einreichen können; maßgeblich ist Ihr Tarif. Selbstzahler tragen die Kosten selbst. Auch die Ausstellung der Bescheinigung wird nach GOÄ berechnet.

Kann eine Krankschreibung rückwirkend ausgestellt werden?

Eine rückwirkende Bescheinigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und liegt im ärztlichen Ermessen. Melden Sie sich daher möglichst am ersten Krankheitstag zur Video-Sprechstunde an. So kann die Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag der ärztlichen Einschätzung dokumentiert werden.

Was passiert, wenn meine Beschwerden per Video nicht beurteilbar sind?

Lassen sich Ihre Beschwerden per Video nicht ausreichend sicher einschätzen oder ist eine körperliche Untersuchung erforderlich, empfiehlt Ihnen die Ärztin oder der Arzt den Besuch einer Praxis. Bei Warnzeichen wie Brustschmerzen, akuter Atemnot oder Bewusstseinsstörungen wählen Sie sofort den Notruf 112.