Online-Arzt und Telemedizin

Online-Arzt seriös? Zehn Merkmale, an denen Sie einen vertrauenswürdigen Anbieter erkennen

8 Min. Lesezeit Von

Veröffentlicht am Aktualisiert am

Risographie in Pink und Blau: Lupe über einem Laptop mit Schild und Häkchen, daneben eine Hand (KI-generiert)
Symbolbild, mit KI erstellt. Zeigt keine reale Person.

Kurzantwort

Ein seriöser Online-Arzt nennt im Impressum die verantwortliche Stelle und die behandelnden, in Deutschland approbierten Ärztinnen und Ärzte, führt immer ein echtes Gespräch per Video statt nur einen Fragebogen, kann Rezept oder Krankschreibung auch ablehnen, rechnet transparent nach GOÄ ab und speichert Daten in der EU. OpenClinic24 erfüllt diese Merkmale und nennt seine Grenzen offen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsordnung erlaubt ausschließliche Fernbehandlung nur im Einzelfall, wenn sie ärztlich vertretbar ist und Sie aufgeklärt wurden (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä); eine Bescheinigung ohne Arztkontakt ist unzulässig.
  • § 9 HWG verbietet Werbung für Fernbehandlungen, die nicht dem fachlichen Standard entsprechen; Versprechen wie „Rezept garantiert“ oder „AU ohne Arztgespräch“ sind ein Warnzeichen.
  • Die Verbraucherzentrale NRW stellte im März 2026 fest, dass fünf von sechs getesteten Plattformen Abnehmspritzen nach einem reinen Fragebogen und falschen BMI-Angaben ohne Identitätsnachweis verordneten.
  • Das Impressum muss nach § 5 DDG Betreiber, Anschrift und bei Ärztinnen und Ärzten Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtliche Regelungen nennen.
  • Seriöse Kosten sind nachvollziehbar: Bei OpenClinic24 Vormerkung 10,72 € (GOÄ Nr. 1), jede Position mit Ziffer und Betrag auf der Rechnung, Abbuchung bei Beginn des Gesprächs.

Warum die Frage nach der Seriosität berechtigt ist

Telemedizin ist in Deutschland seit 2018 erlaubt und hat sich bewährt: Die Cochrane-Übersicht zur interaktiven Telemedizin und die Übersicht im New England Journal of Medicine zeigen für klar umrissene Anliegen Ergebnisse, die der Präsenzversorgung vergleichbar sind. Gleichzeitig hat der Markt Anbieter hervorgebracht, die den ärztlichen Teil weglassen und Rezepte oder Bescheinigungen nach einem Klickformular verkaufen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das im März 2026 mit Testkäufen belegt: Fünf von sechs geprüften Plattformen verordneten Abnehmspritzen nach einem reinen Fragebogen, obwohl die Testpersonen einen falschen BMI angaben, und vier von zehn verlangten weder Foto noch Ausweis.

Für Sie als Patientin oder Patient hat das Folgen: Ein Medikament ohne ärztliche Prüfung kann Ihnen schaden, eine Bescheinigung ohne Arztkontakt kann Ihren Arbeitsplatz kosten, und Ihre Gesundheitsdaten können bei einem Anbieter ohne Datenschutz in falsche Hände geraten. Die gute Nachricht: Seriöse Anbieter lassen sich an klaren Merkmalen erkennen, die Sie in wenigen Minuten prüfen können.

Die zehn Merkmale eines seriösen Online-Arztes

#MerkmalSo prüfen Sie es
1Impressum mit Betreiber in Deutschland§ 5 DDG: Firma, Anschrift, Register, Kontakt
2Namentlich genannte, in Deutschland approbierte Ärztinnen und ÄrzteName, Berufsbezeichnung, Kammer auf der Website oder Rechnung
3Echtes Gespräch per Video oder TelefonKein Rezept und keine Bescheinigung nur per Fragebogen
4Ablehnung möglich und erklärtDie Seite sagt, dass die Ärztin entscheiden und ablehnen kann
5Transparente Kosten vor der BuchungGOÄ-Ziffern, Gesamtbetrag, keine versteckten Abos
6Grenzen werden genanntWas per Video nicht geht, wann Praxis oder Notruf nötig sind
7Datenschutz und TechnikDSGVO-Erklärung, Serverstandort EU, verschlüsselte Sprechstunde
8IdentitätsprüfungKonto, Geburtsdatum, bei Rezepten Plausibilitätsfragen, kein „ohne Ausweis“
9Keine Heilversprechen, keine Rx-WerbungKeine „garantiert“-Aussagen, keine Preise für verschreibungspflichtige Mittel neben einem Bestellknopf
10Nachvollziehbare DokumenteRezept mit Pflichtangaben und Signatur, Bescheinigung mit Arztname und Datum

Jedes dieser Merkmale hat einen rechtlichen Hintergrund. Die Berufsordnung verlangt die ärztliche Einschätzung im Einzelfall und die Aufklärung (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä, § 630e BGB). Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung für Fernbehandlungen, die nicht dem fachlichen Standard entsprechen (§ 9 HWG), und Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente (§ 10 HWG). Das Digitale-Dienste-Gesetz schreibt das Impressum vor. Wer diese Regeln sichtbar einhält, hat nichts zu verbergen.

So arbeitet OpenClinic24

Immer ein Gespräch mit einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt, Rezept und Bescheinigung nur nach ärztlichem Ermessen, Kosten nach GOÄ vor der Buchung sichtbar, Daten in der EU.

Anliegen schildern

Das wichtigste Merkmal: Gespräch statt Formular

Der Unterschied zwischen einem seriösen Online-Arzt und einem Verkaufsportal entscheidet sich an einer Frage: Spricht eine Ärztin oder ein Arzt mit Ihnen? Die Berufsordnung erlaubt die Fernbehandlung ausdrücklich, aber als ärztliche Leistung mit Anamnese, Rückfragen, Einschätzung und Aufklärung. Ein Fragebogen kann das Gespräch vorbereiten, aber nicht ersetzen.

Zwei Entscheidungen aus 2025 und 2026 zeigen, wohin die Rechtsprechung geht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der eine Krankschreibung aus einem reinen Online-Fragebogen vorgelegt hatte; der Arbeitnehmer habe einen Arztkontakt vorgetäuscht, der nie stattgefunden hatte. Der Bundesgerichtshof äußerte in einem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof die vorläufige Ansicht, dass Fragebogendiagnosen über ausländische Praxen gegen § 9 HWG verstoßen.

Für Sie heißt das: Wenn eine Website „Rezept in zwei Minuten“ oder „Krankschreibung ohne Arztgespräch“ verspricht, verlassen Sie sie. Ein seriöses Angebot sagt stattdessen, dass die Ärztin oder der Arzt Sie sieht, befragt und auch ablehnen kann.

Identität, Plausibilität, Kontrolle

Die Testkäufe der Verbraucherzentrale zeigten ein zweites Muster: Plattformen, die weder die Identität prüfen noch Angaben hinterfragen. Mit Normalgewicht im Fragebogen gab es kein Rezept, mit nachträglich geändertem BMI von 32,4 bei fünf von sechs Anbietern schon, ohne Ausweis und ohne Foto. Eine Plattform, die so arbeitet, schützt weder Sie noch andere.

Seriöse Anbieter verlangen ein Konto mit Geburtsdatum, fragen Vorerkrankungen, Medikamente und Kontraindikationen ab, stellen im Gespräch Rückfragen und verlangen bei bestimmten Verordnungen Nachweise wie Laborwerte oder Fotos. Sie verzichten auf Pauschalpreise, die das Medikament schon einschließen, weil das nahelegt, dass die Verordnung feststeht, bevor die Ärztin gesprochen hat. Bei OpenClinic24 ist der Ablauf deshalb: Anliegen schildern, Konto anlegen, Gespräch, Entscheidung, Dokument.

Datenschutz: worauf Sie achten sollten

Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien. Prüfen Sie die Datenschutzerklärung auf drei Punkte: Wo werden Daten gespeichert, wie lange und wer hat Zugriff. Ein Serverstandort in der EU, eine verschlüsselte Videosprechstunde und der Verzicht auf Werbe-Tracker auf Behandlungsseiten sind Mindeststandards. Misstrauisch sollten Sie werden, wenn die Erklärung fehlt, nur auf Englisch vorliegt, auf Konzerne außerhalb der EU verweist oder wenn die Seite beim Aufruf Dutzende Cookies von Werbenetzwerken setzt.

OpenClinic24 speichert Daten in der EU, führt die Sprechstunde Ende-zu-Ende-verschlüsselt und setzt auf Behandlungsseiten keine Werbe-Pixel ein. Ihre Dokumente liegen in Ihrem Patientenkonto; Sie entscheiden, wem Sie sie weitergeben.

Kosten: transparent oder versteckt

Ein seriöser privatärztlicher Anbieter rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab und nennt die Positionen vor der Buchung. Bei OpenClinic24 werden 10,72 € vorgemerkt (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3), weitere Positionen je nach Umfang, jede mit Ziffer und Betrag auf der Rechnung, abgebucht erst nach dem Gespräch. Gesetzliche Krankenkassen erstatten privatärztliche Leistungen in der Regel nicht; das sagt ein seriöser Anbieter vor der Buchung, nicht danach.

Warnzeichen bei den Kosten: Abonnements, die sich ohne Hinweis verlängern. Pauschalen, die Medikament und Versand einschließen. Preise, die nur nach Eingabe persönlicher Daten sichtbar werden. Und „kostenlos“ ohne Erklärung, wer dann bezahlt.

Wann in die Praxis, wann Notruf

Auch der seriöseste Online-Arzt hat Grenzen, und er nennt sie. In eine Praxis vor Ort gehören Beschwerden, die eine Untersuchung, ein Labor oder eine Bildgebung brauchen, chronische Erkrankungen mit regelmäßigen Kontrollen, Erstverordnungen mit Untersuchungspflicht, Betäubungsmittel und Folgebescheinigungen. Außerhalb der Sprechzeiten vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Den Notruf 112 wählen Sie bei lebensbedrohlichen Zeichen. Eine Website, die Ihnen in solchen Situationen ein Gespräch statt des Notrufs anbietet, ist nicht seriös.

Prüfliste zum Mitnehmen

Impressum mit deutschem Betreiber und Ärztenamen vorhanden. Gespräch per Video oder Telefon Pflicht, kein reines Formular. Ablehnung ausdrücklich möglich. Kosten mit GOÄ-Ziffern vor der Buchung sichtbar. Grenzen und Notfallhinweise auf der Seite. Datenschutzerklärung mit Serverstandort EU. Identitäts- und Plausibilitätsprüfung. Keine „garantiert“-Versprechen, keine Medikamentenpreise neben einem Bestellknopf. Dokumente mit Arztname, Datum und Signatur. Bewertungen mit Herkunft und Datum.

Wer alle zehn Punkte erfüllt, arbeitet nach den Regeln, die Ärztekammern, Gesetzgeber und Gerichte vorgeben. Stand: Oktober 2026.

Wann Sie sofort Hilfe brauchen

  • Brustschmerz, Atemnot oder Bewusstseinsstörung: Notruf 112, kein Online-Arzt
  • Plötzliche Lähmung, Sprachstörung oder stärkste Kopfschmerzen
  • Schwere allergische Reaktion oder Vergiftung
  • Suizidgedanken: Notruf 112 oder Telefonseelsorge 0800 111 0 111

Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.

Quellen

  1. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), § 7 Abs. 4 und § 25. Bundesärztekammer, 2024. Leitlinie
  2. § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG): Werbung für Fernbehandlungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  3. § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Allgemeine Informationspflichten (Impressum). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  4. § 630e BGB: Aufklärungspflichten im Behandlungsvertrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  5. Wegovy aus dem Netz: Abnehmspritzen zu leicht erhältlich (Testkäufe März 2026). Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2026. Behörde
  6. Urteil 14 SLa 145/25 vom 05.09.2025: fristlose Kündigung nach Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt. Landesarbeitsgericht Hamm, Wiedergabe durch Personalwirtschaft, 2025. Gesetz
  7. Tuckson RV, Edmunds M, Hodgkins ML. Telehealth. New England Journal of Medicine, 2017. DOI: 10.1056/NEJMsr1503323 Übersichtsarbeit
  8. Flodgren G, Rachas A, Farmer AJ, Inzitari M, Shepperd S. Interactive telemedicine: effects on professional practice and health care outcomes. Cochrane Database of Systematic Reviews, 2015. DOI: 10.1002/14651858.CD002098.pub2 Übersichtsarbeit

Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkenne ich einen seriösen Online-Arzt?

An fünf Dingen: Ein Impressum mit Betreiber in Deutschland und namentlich genannten, approbierten Ärztinnen und Ärzten. Ein echtes Gespräch per Video oder Telefon statt nur eines Fragebogens. Die ausdrückliche Möglichkeit, dass Rezept oder Bescheinigung abgelehnt werden. Transparente Kosten mit GOÄ-Ziffern vor der Buchung. Datenschutzerklärung mit Serverstandort in der EU und Ende-zu-Ende-verschlüsselter Videotechnik.

Ist ein Rezept nur per Fragebogen legal?

Für die Patientin oder den Patienten ist der Erwerb nicht strafbar, aber das Modell ist rechtlich problematisch. Die Berufsordnung verlangt eine ärztliche Einschätzung im Einzelfall, und der Bundesgerichtshof hat 2026 in einem Vorlagebeschluss die vorläufige Ansicht geäußert, dass reine Fragebogendiagnosen gegen § 9 HWG verstoßen. Für Krankschreibungen hat das Landesarbeitsgericht Hamm 2025 eine fristlose Kündigung bestätigt.

Welche Versprechen sind Warnzeichen?

„Rezept garantiert“, „Krankschreibung ohne Arztgespräch“, „in zwei Minuten“, „ohne Ausweis“, „diskret ohne Prüfung“ und Preise, die das Medikament schon einschließen. Ebenso fehlende Namen der Ärztinnen und Ärzte, ein Impressum im Ausland ohne deutsche Approbation und Bewertungen ohne Herkunftsangabe.

Was muss im Impressum eines Online-Arztes stehen?

Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz: Name und Anschrift des Betreibers, Kontaktdaten, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID. Für ärztliche Leistungen zusätzlich die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat der Approbation, die zuständige Ärztekammer und die berufsrechtlichen Regelungen. OpenClinic24 wird von der Drylabs GmbH in Ludwigsfelde betrieben; die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind in Deutschland approbiert.

Wie prüfe ich die Approbation einer Ärztin?

Fragen Sie nach Name und zuständiger Landesärztekammer. Die Kammern führen Arztsuchen, über die Sie Mitgliedschaft und Fachgebiet prüfen können. Seriöse Anbieter nennen die Namen ihrer Ärztinnen und Ärzte auf der Website und in der Rechnung, nicht nur „unser Ärzteteam“.

Sind meine Gesundheitsdaten beim Online-Arzt sicher?

Wenn der Anbieter die DSGVO einhält: Datenschutzerklärung mit Zweck, Speicherdauer und Serverstandort, Verschlüsselung der Videosprechstunde, keine Weitergabe an Werbenetzwerke. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Bei OpenClinic24 liegen die Daten in der EU, die Sprechstunde ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt, und es gibt keine Werbe-Tracker auf Behandlungsseiten.

Was kostet ein seriöser Online-Arzt?

Privatärztliche Anbieter rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab; eine Beratung nach GOÄ Nr. 1 kostet beim 2,3-fachen Satz 10,72 €, weitere Positionen je nach Umfang. Die Summe muss vor der Buchung sichtbar sein. Kostenlos ist die Videosprechstunde nur für gesetzlich Versicherte bei Anbietern mit Kassenzulassung oder in der eigenen Kassenpraxis.

Darf ein Online-Arzt ein Rezept ablehnen?

Er muss es sogar, wenn die Verordnung medizinisch nicht vertretbar ist. Genau diese Ablehnungsmöglichkeit unterscheidet ein ärztliches Angebot von einem Verkaufsportal. Die Verbraucherzentrale bemängelte 2026, dass Plattformen trotz unplausibler Angaben verordneten. Bei OpenClinic24 kann jede Ärztin und jeder Arzt ablehnen; abgerechnet wird dann nur die Beratung.

Über den Autor

Adi Zoabi MD

Arzt. Approbation als Arzt.

Adi Zoabi MD ist approbierter Arzt und behandelt bei OpenClinic24 per Videosprechstunde.

  • Videosprechstunde

Medizinisch geprüft von Adi Zoabi MD, Approbation als Arzt, am 22. Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.

Passende Behandlungen

Jetzt Arzt sprechen