Kurzantwort
Eine Videosprechstunde beim privatärztlichen Online-Arzt wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Bei OpenClinic24 werden bei der Buchung 10,72 € vorgemerkt, das ist die Beratung nach GOÄ Nr. 1; je nach Leistung kommen weitere Positionen hinzu, die vor der Bestätigung sichtbar sind. Gesetzliche Kassen erstatten privatärztliche Leistungen in der Regel nicht, private Versicherungen und Beihilfe je nach Tarif.
Das Wichtigste in Kürze
Privatärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet: jede Leistung hat eine Ziffer und einen Punktwert, multipliziert mit einem Steigerungsfaktor, meist 2,3.
Bei OpenClinic24: Beratung GOÄ Nr. 1 10,72 €, eingehende Beratung Nr. 3 20,11 €, Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Nr. 70, ADHS-Diagnostik 61,67 €, jeweils mit Faktor 2,3.
Vorgemerkt werden bei der Buchung 10,72 €; abgebucht wird erst nach der Sprechstunde, und die Rechnung weist jede Position mit Ziffer, Faktor und Betrag aus (§ 12 GOÄ).
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst; Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung ein. Medikamente auf Privatrezept zahlen Sie in der Apotheke.
Kostenlos ist die Videosprechstunde nur in der vertragsärztlichen Versorgung, also in Ihrer Kassenpraxis oder bei Anbietern mit Kassenzulassung, mit deren Wartezeiten und Leistungsgrenzen.
Warum ein Online-Arzt etwas kostet
Das deutsche Gesundheitssystem kennt zwei Wege zur ärztlichen Leistung. In der vertragsärztlichen Versorgung rechnet die Praxis mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab; für gesetzlich Versicherte ist der Besuch kostenlos, dafür gibt es Sprechzeiten, Terminwartezeiten und einen festen Leistungskatalog. In der privatärztlichen Versorgung schließen Sie einen Behandlungsvertrag direkt mit der Ärztin oder dem Arzt und zahlen nach der Gebührenordnung für Ärzte. Privatversicherte kennen das als Normalfall; für gesetzlich Versicherte ist es eine Wahlleistung.
OpenClinic24 arbeitet privatärztlich. Das ermöglicht Anfragen rund um die Uhr, eine Videosprechstunde ohne Wartezimmer, Beratung in vier Sprachen und Verordnungen, die in der Kassenversorgung nicht vorgesehen sind. Der Preis dafür ist, dass Sie die Leistung selbst bezahlen oder bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Dieser Artikel erklärt, wie die Kosten entstehen, damit Sie vor der Buchung wissen, was auf Sie zukommt.
So funktioniert die GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie enthält ein Verzeichnis aller ärztlichen Leistungen mit Ziffern und Punktzahlen. Der einfache Satz einer Leistung ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert (5,82873 Cent). Darauf wird ein Steigerungsfaktor angewendet, der Schwierigkeit und Zeitaufwand abbildet: bis 2,3-fach ohne Begründung, bis 3,5-fach mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung. Der 2,3-fache Satz ist der übliche Regelsatz.
Nach § 12 GOÄ muss jede Rechnung Datum, Ziffer, Bezeichnung der Leistung, Steigerungsfaktor und Betrag ausweisen. Das macht privatärztliche Rechnungen vollständig nachvollziehbar und vergleichbar; genau diese Transparenz fehlt bei Anbietern, die Pauschalen ohne Ziffern verlangen.
Was OpenClinic24 berechnet
Die häufigsten Positionen einer Videosprechstunde, jeweils beim 2,3-fachen Satz:
| GOÄ-Ziffer | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| Nr. 1 | Beratung, auch telefonisch oder per Video | 10,72 € |
| Nr. 3 | Eingehende Beratung von mindestens zehn Minuten Dauer | 20,11 € |
| Nr. 1 plus Nr. 5 | Beratung mit symptombezogener Untersuchung, etwa Sichtung eines Haut- oder Rachenbefunds per Video | 21,44 € |
| Nr. 2 | Ausstellung eines Wiederholungsrezepts ohne neue Beratung | einfacher Satz 2,33 € |
| Nr. 70 | Kurze Bescheinigung, etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | einfacher Satz 2,33 € |
| Nr. 1, 801, 75 | ADHS-Diagnostik: Beratung, eingehende psychiatrische Untersuchung, schriftlicher Befundbericht | 61,67 € |
Bei der Buchung werden 10,72 € auf Ihrer Karte vorgemerkt, also der Betrag der Grundberatung. Abgebucht wird, sobald die Sprechstunde begonnen hat, in Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen. Den erwarteten Gesamtbetrag Ihrer gewählten Behandlung sehen Sie vor der Bestätigung; für Programme mit mehreren Sprechstunden, etwa beim ärztlich begleiteten Abnehmen, sind die Positionen auf der jeweiligen Seite aufgeführt. Rechnung und gegebenenfalls Privatrezept oder Bescheinigung liegen danach als PDF in Ihrem Patientenkonto.
Wichtig zu wissen: Die Leistung ist die ärztliche Beratung, nicht das Dokument. Entscheidet die Ärztin oder der Arzt, dass ein Rezept oder eine Krankschreibung medizinisch nicht vertretbar ist, wurde die Beratung dennoch erbracht und wird berechnet. Diese Regel schützt Sie: Ein Anbieter, der nur bei Ausstellung verdient, hätte einen Anreiz, jede Anfrage zu erfüllen.
Transparente Kosten, ärztliche Entscheidung
Schildern Sie Ihr Anliegen, sehen Sie die Kosten vor der Bestätigung und sprechen Sie per Video mit einer Ärztin oder einem Arzt. Jede Position steht auf der Rechnung.
Anliegen schildernGesetzlich versichert: Was Sie zahlen und was nicht
Gesetzliche Krankenkassen erstatten privatärztliche Leistungen grundsätzlich nicht. Das gilt auch, wenn Sie nach § 13 SGB V die Kostenerstattung gewählt haben, denn diese bezieht sich auf Leistungserbringer mit Kassenzulassung. Sie zahlen die GOÄ-Rechnung also selbst. Dasselbe gilt für Medikamente auf Privatrezept: Sie zahlen in der Apotheke den vollen Preis statt der Zuzahlung.
Einige Arzneimittelgruppen sind ohnehin von der Kassenleistung ausgeschlossen, unabhängig davon, wer sie verordnet: Mittel bei Erektionsstörung, zur Raucherentwöhnung und zur Gewichtsreduktion (§ 34 SGB V). Hier macht das Privatrezept keinen Unterschied. Auch Reisemedizin und viele Vorsorgeleistungen sind privat zu zahlen.
Was für Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherten trotzdem für den privaten Online-Arzt sprechen kann: keine Wartezeit auf einen Termin, Erreichbarkeit abends und am Wochenende, Beratung auf Englisch, Türkisch oder Arabisch, Diskretion bei intimen Themen und eine Krankschreibung oder ein Rezept, ohne krank ins Wartezimmer zu müssen. Ob das den Preis wert ist, entscheiden Sie im Einzelfall. Eine Krankschreibung wegen Erkältung bekommen Sie in Ihrer Hausarztpraxis kostenlos; wenn dort aber erst übermorgen ein Termin frei ist, hat die Videosprechstunde ihren Wert.
Privat versichert oder beihilfeberechtigt
Für Privatversicherte ist die GOÄ-Rechnung der Normalfall. Reichen Sie sie bei Ihrer Versicherung ein; erstattet wird nach Tarif, üblicherweise bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei der Beihilfestelle ein, die ihren Anteil nach Beihilfebemessungssatz erstattet. Auch Medikamente auf Privatrezept werden nach Tarif erstattet; bewahren Sie die Apothekenquittung auf. Bei Selbstbehalt-Tarifen lohnt sich die Überlegung, ob Sie Rechnungen sammeln oder im Jahr ohne Einreichung bleiben, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.
Steuer: außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten, die Ihnen niemand erstattet, können Sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz geltend machen. Abziehbar ist der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt; sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. GOÄ-Rechnungen und Apothekenquittungen sind die Belege. Für die meisten lohnt sich das nur, wenn im Jahr größere Krankheitskosten zusammenkommen.
Wann der Online-Arzt kostenlos ist
Kostenlos ist die Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung: bei Ihrer Hausarztpraxis, wenn sie Videosprechstunden anbietet, bei Fachpraxen mit Kassenzulassung und bei Telemedizinanbietern, die mit Kassenärztinnen und Kassenärzten arbeiten. Dort gelten die Regeln der Kassenversorgung: Terminvergabe innerhalb der Sprechzeiten, die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Kassenrezepte mit Zuzahlung und kein Zugang zu ausgeschlossenen Arzneimitteln. Für viele Anliegen ist das der richtige und günstigste Weg. Der privatärztliche Online-Arzt ergänzt ihn dort, wo Schnelligkeit, Sprache, Diskretion oder die Art der Leistung den Ausschlag geben.
Misstrauen Sie Angeboten, die „kostenlos“ versprechen und dann Abonnements, Mitgliedschaften oder Pauschalen für Dokumente ohne ärztliches Gespräch verlangen. Eine ärztliche Bescheinigung ohne Gespräch ist wertlos, und ein Rezept nach Fragebogen ist keine ärztliche Verordnung.
Drei Beispielrechnungen
Wie sich die Positionen im Alltag zusammensetzen, zeigen typische Fälle. Eine kurze Videosprechstunde wegen einer Erkältung mit Krankschreibung: Beratung nach Nr. 1 (10,72 €) plus Bescheinigung nach Nr. 70; abgebucht wird dieser Gesamtbetrag, die Vormerkung von 10,72 € wird darauf angerechnet. Eine Sprechstunde wegen eines Hautausschlags mit Sichtung von Fotos und Verordnung einer Creme: Beratung nach Nr. 1 plus symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5, zusammen 21,44 €; das Medikament zahlen Sie in der Apotheke. Eine ausführliche Erstberatung von mehr als zehn Minuten, etwa zu Erektionsstörung mit Klärung der Herz-Kreislauf-Risiken: eingehende Beratung nach Nr. 3 mit 20,11 €. In allen Fällen sehen Sie den erwarteten Betrag vor der Bestätigung, und die Rechnung führt jede Ziffer einzeln auf. Wird in der Sprechstunde mehr Zeit nötig als erwartet, erklärt die Ärztin oder der Arzt das, bevor eine zusätzliche Position berechnet wird.
Was internationale Studien zur Videosprechstunde sagen
Die Videosprechstunde ist kein Notbehelf, sondern für klar umrissene Anliegen eine gleichwertige Versorgungsform. Tuckson und Kollegen beschreiben im New England Journal of Medicine, wie Telemedizin Zugang und Kontinuität verbessert, wenn sie in ein Versorgungssystem eingebettet ist. Reed und Kollegen zeigen in JAMA Network Open, dass Menschen Videosprechstunden vor allem dann wählen, wenn Anfahrt, Wartezeit oder Arbeitszeiten den Praxisbesuch erschweren, und dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dieselben bleiben können. Dorsey und Topol erwarten im Lancet, dass Telemedizin in den kommenden Jahren vom Sonderfall zur Routine wird, mit klaren Grenzen dort, wo Untersuchung und Technik gebraucht werden. Genau so verstehen wir unsere Rolle: schnell, transparent, ehrlich über Grenzen.
Wann Sie sofort Hilfe brauchen
- Bei akuter Lebensgefahr, Atemnot, Brustschmerz, Schlaganfallzeichen oder schweren Verletzungen zählt keine Kostenfrage: Notruf 112, die Rettung ist Kassenleistung
Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Gebührenverzeichnis. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 630c Bürgerliches Gesetzbuch: Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten (Kosteninformation). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Kostenerstattung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 34 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 33 Einkommensteuergesetz: Außergewöhnliche Belastungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- Telehealth. New England Journal of Medicine, 2017. DOI: 10.1056/NEJMsr1503323 Übersichtsarbeit
- Patient Characteristics Associated With Choosing a Telemedicine Visit vs Office Visit With the Same Primary Care Clinicians. JAMA Network Open, 2020. DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2020.5873 Studie
- Telemedicine 2020 and the next decade. The Lancet, 2020. DOI: 10.1016/S0140-6736(20)30424-4 Übersichtsarbeit
Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Videosprechstunde bei OpenClinic24 konkret?
Die Grundlage ist die Beratung nach GOÄ Nr. 1: 10,72 € beim 2,3-fachen Satz; dieser Betrag wird bei der Buchung auf Ihrer Karte vorgemerkt. Bei einer ausführlichen Beratung von mehr als zehn Minuten kommt Nr. 3 mit 20,11 € zum Tragen, bei einer symptombezogenen Sichtung zusätzlich Nr. 5, zusammen 21,44 €. Eine Krankschreibung wird nach Nr. 70 berechnet, die ADHS-Diagnostik mit Befundbericht kostet 61,67 €. Den Gesamtbetrag sehen Sie vor der Bestätigung.
Warum ist der Online-Arzt nicht kostenlos, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Weil privatärztliche Anbieter außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung arbeiten. Ihre Krankenkasse bezahlt Leistungen von Praxen mit Kassenzulassung; dort ist auch die Videosprechstunde kostenlos, allerdings mit Terminwartezeit, Sprechzeiten und ohne Verordnung von Mitteln, die von der Kassenleistung ausgeschlossen sind. Der privatärztliche Online-Arzt ist ein Angebot für schnelle, jederzeit erreichbare und mehrsprachige Versorgung, das Sie selbst bezahlen.
Erstattet meine private Krankenversicherung die Videosprechstunde?
In der Regel ja, weil privatärztliche Leistungen nach GOÄ der Normalfall der privaten Krankenversicherung sind. Der Umfang hängt vom Tarif ab, etwa vom vereinbarten Höchstfaktor und vom Selbstbehalt. Reichen Sie die GOÄ-Rechnung aus Ihrem Patientenkonto ein; sie enthält alle erforderlichen Angaben. Beihilfeberechtigte reichen sie zusätzlich bei der Beihilfestelle ein.
Was kosten Medikamente auf Privatrezept?
Den Apothekenverkaufspreis, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland einheitlich ist. Es gibt keine Zuzahlung, sondern den vollen Preis, den Sie bei gesetzlicher Versicherung selbst tragen und bei privater je nach Tarif erstattet bekommen. Generika sind deutlich günstiger als Originalpräparate; die Ärztin oder der Arzt kann den Wirkstoff verordnen, so dass die Apotheke ein günstiges Präparat abgibt.
Was passiert, wenn die Ärztin kein Rezept oder keine Krankschreibung ausstellt?
Die ärztliche Leistung ist die Beratung, nicht das Dokument. Auch wenn nach der Sprechstunde kein Rezept oder keine Bescheinigung ausgestellt wird, weil es medizinisch nicht vertretbar ist, wurde die Beratung erbracht und berechnet. Das ist bewusst so: Ein Anbieter, der nur bei Ausstellung abrechnet, hätte einen Anreiz, jede Anfrage zu erfüllen. Sie erhalten stattdessen eine klare Empfehlung, wie es weitergeht.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Krankheitskosten, die keine Versicherung erstattet, können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die von Einkommen und Familienstand abhängt. Bewahren Sie GOÄ-Rechnungen und Apothekenquittungen auf. Ob sich das lohnt, hängt von Ihren gesamten Krankheitskosten im Jahr ab; im Zweifel hilft die Steuerberatung.
Woran erkenne ich einen seriösen Online-Arzt?
An einem Impressum mit verantwortlicher Stelle in Deutschland, namentlich genannten, approbierten Ärztinnen und Ärzten, einer transparenten Preisangabe vor der Buchung, GOÄ-Rechnungen mit Ziffern, einer Datenschutzerklärung, die den Umgang mit Gesundheitsdaten beschreibt, und daran, dass eine Anfrage auch abgelehnt werden kann. Pauschalpreise für „Krankschreibung ohne Arztgespräch“ oder Rezepte nach Fragebogen sind Warnzeichen.
Muss ich vorab über die Kosten informiert werden?
Ja. § 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet Behandelnde, in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn die Übernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist. OpenClinic24 zeigt die Kosten vor der Bestätigung an und merkt nur den Betrag der Grundberatung vor. Sie schließen die Buchung nur ab, wenn Sie mit den Kosten einverstanden sind.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.
