Rezept nach Arztgespräch

Privatrezept nach ärztlicher Videosprechstunde

Sie schildern Ihr Anliegen und sprechen per Video mit einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt. Ob ein Medikament medizinisch sinnvoll ist und per Video verordnet werden kann, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch.

  • Ärztliche Entscheidung
  • Approbierte Ärztinnen und Ärzte
  • Vormerkung 10,72 €
Hand hält ein Smartphone vor einer hellen Apothekentheke (KI-generiert)

Kurzantwort

Ein Privatrezept gibt es bei OpenClinic24 nur nach einer privatärztlichen Videosprechstunde: Ob ein Medikament medizinisch sinnvoll ist und verordnet wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall, eine Verordnung wird nicht zugesagt. Betäubungsmittel und Erstverordnungen mit Untersuchungspflicht sind ausgeschlossen. Das Medikament bezahlen Sie in der Apotheke selbst. Vormerkung 10,72 €.

  • Verordnung nur nach ärztlicher Prüfung im Videogespräch; eine Ablehnung ist möglich und wird begründet.
  • Gültigkeit eines Privatrezepts: in der Regel 3 Monate ab Ausstellung; Kassenrezepte gelten 28 Tage.
  • Folgerezepte für bekannte Dauermedikation nach ärztlicher Prüfung per Video; keine Betäubungsmittel, keine Erstverordnungen mit Untersuchungspflicht.
  • Vormerkung 10,72 € (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3), Abbuchung bei Beginn der Sprechstunde; das Medikament zahlen Sie in der Apotheke.
  • Vier Prüfschritte vor jedem Rezept: Identität, Fragebogen, Videogespräch, ärztliche Entscheidung mit möglicher Ablehnung.

Stand: 22. Oktober 2026. Ärztlich geprüft von Adi Zoabi MD.

Ablauf mit Zeiten

  1. Anliegen schildern (etwa 3 Minuten)Sie wählen „Rezept“ oder „Folgerezept“, nennen Beschwerden, bekannte Diagnosen und aktuelle Medikamente und legen Ihr Patientenkonto an.
  2. Grundhonorar vormerken (1 Minute)Sie merken 10,72 € vor. Abgebucht wird, sobald die Sprechstunde begonnen hat; der Endbetrag richtet sich nach dem tatsächlichen Gespräch. Abends (20–22 und 6–8 Uhr), nachts (22–6 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen kommt der gesetzliche GOÄ-Zuschlag zum einfachen Satz hinzu (10,49 €, 18,65 € bzw. 12,82 €); maßgeblich ist der Beginn der Sprechstunde, den Betrag sehen Sie vor der Reservierung.
  3. Videosprechstunde (meist 5 bis 15 Minuten)Sofort, wenn eine Ärztin oder ein Arzt online ist, sonst aus der Warteschleife mit Link per SMS und E-Mail. Im Gespräch wird geprüft, ob eine Verordnung per Video vertretbar ist.
  4. Ärztliche Entscheidung (im Gespräch)Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die weitere Behandlung. Wird ein Medikament verordnet, finden Sie die Verordnung mit Hinweisen zur Einlösung und die GOÄ-Rechnung in Ihrem Patientenkonto.

Was ist ein Privatrezept?

Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, bei der Sie das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen. Bei OpenClinic24 entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach der Videosprechstunde, ob eine Verordnung medizinisch angezeigt ist.

Das Privatrezept ist kein E-Rezept über die Telematikinfrastruktur der gematik. Das E-Rezept ist seit 2024 Pflicht für gesetzlich Versicherte in der vertragsärztlichen Versorgung; privatärztliche Verordnungen laufen weiterhin außerhalb dieser Infrastruktur. Die Echtheit eines OpenClinic24-Dokuments lässt sich über den Prüfcode unter openclinic24.com/verify/ kontrollieren.

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Prüfung verordnet werden (Arzneimittelverschreibungsverordnung). Ob eine Verordnung per Video vertretbar ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall nach § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung. Ein Rezeptversprechen gibt es nicht.

Bestehende Medikation ärztlich besprechen

Wer ein Medikament dauerhaft einnimmt, braucht regelmäßig ein neues Rezept. Per Video ist das möglich, wenn die Diagnose bekannt ist, die Therapie stabil läuft und keine Untersuchung vor Ort nötig ist. Typische Fälle:

  • Blutdruckmedikamente bei eingestelltem Bluthochdruck
  • Schilddrüsenhormone bei bekannter Unterfunktion mit aktuellen Laborwerten
  • Verhütungsmittel bei bisher gut vertragener Einnahme
  • Mittel gegen Sodbrennen oder Heuschnupfen bei bekannter Diagnose
  • Asthma- oder Diabetesmedikation bei stabiler Einstellung und vorliegenden Befunden

Bringen Sie Ihren letzten Arztbrief, aktuelle Laborwerte oder die Packung mit in das Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt prüft Dosis, Wechselwirkungen und ob eine Kontrolluntersuchung fällig ist. Danach wird entweder eine weitere Verordnung ausgestellt oder eine Untersuchung vor Ort empfohlen.

Wenn eine Verordnung ausgestellt wird

Wird ein Medikament verordnet, finden Sie die Verordnung mit Hinweisen zur Einlösung in Ihrem Patientenkonto.

Das Medikament bezahlen Sie in der Apotheke. Privatversicherte reichen den Apothekenbeleg bei ihrer Versicherung ein.

Ein Privatrezept gilt in der Regel drei Monate ab Ausstellung. Lösen Sie es zeitnah ein, damit die Behandlung nicht unterbrochen wird.

Was per Video verordnet werden kann und was nicht

Die Tabelle zeigt, welche Verordnungen nach ärztlicher Prüfung per Video möglich sind und wo eine Untersuchung vor Ort nötig bleibt. Maßgeblich ist immer die Entscheidung der Ärztin oder des Arztes im Einzelfall.

Verordnungen per Videosprechstunde bei OpenClinic24, Stand 22. Oktober 2026
VerordnungPer Video möglichVoraussetzung oder Grund
Folgerezept bei bekannter DauermedikationJa, nach ärztlicher Prüfungbekannte Diagnose, stabile Therapie, Befunde liegen vor
Verordnung bei akuten, per Video beurteilbaren BeschwerdenJa, im EinzelfallBeschwerden im Gespräch ausreichend beurteilbar
VerhütungsmittelJa, nach AnamneseRisikofaktoren werden abgefragt, bei Bedarf Blutdruckwert
Erstverordnung mit UntersuchungspflichtNeinkörperliche Untersuchung oder Labor vor Ort nötig
Betäubungsmittel (BtM-Rezept)NeinBetäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, nur mit amtlichem Formular
Medikamente ohne medizinische IndikationNeinärztliche Entscheidung, kein Wunschrezept

Vier Prüfschritte vor jeder Verordnung

Die Verbraucherzentrale NRW hat im März 2026 Online-Anbieter getestet und bemängelt, dass teils ohne Identitätsprüfung und ohne Gespräch verordnet wurde. Bei OpenClinic24 gelten vier feste Schritte:

  • Identität: Sie weisen sich vor der Sprechstunde aus.
  • Fragebogen: Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente und Allergien werden strukturiert erfasst.
  • Videogespräch: Die Ärztin oder der Arzt spricht persönlich mit Ihnen und fragt nach.
  • Ärztliche Entscheidung: Verordnung nur, wenn medizinisch angezeigt und per Video vertretbar; eine Ablehnung ist möglich und wird begründet.

Kosten und Erstattung

Sie merken 10,72 € vor (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3). Abgebucht wird, sobald die Sprechstunde begonnen hat; der Endbetrag richtet sich nach dem tatsächlichen Gespräch; mit visueller Untersuchung entsprechend GOÄ Nr. 5 sind es 21,44 €. Das Medikament selbst bezahlen Sie in der Apotheke. Abends (20–22 und 6–8 Uhr), nachts (22–6 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen kommt der gesetzliche GOÄ-Zuschlag zum einfachen Satz hinzu (10,49 €, 18,65 € bzw. 12,82 €); maßgeblich ist der Beginn der Sprechstunde, den Betrag sehen Sie vor der Reservierung.

  • Gesetzlich Versicherte zahlen Sprechstunde und Medikament selbst; die Krankenkasse erstattet eine privatärztliche Leistung in der Regel nicht.
  • Privatversicherte reichen GOÄ-Rechnung und Apothekenbeleg bei ihrer Versicherung ein; die Erstattung richtet sich nach dem Tarif.
  • Beihilfeberechtigte reichen beide Belege bei ihrer Beihilfestelle ein.

Wird kein Rezept ausgestellt, bleibt es bei der Rechnung für das ärztliche Gespräch. Keine Mitgliedschaft, kein Abo.

E-Rezept oder Privatrezept: der Unterschied

Das E-Rezept der gematik ist die digitale Form des Kassenrezepts. Es wird in der Telematikinfrastruktur gespeichert und über die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Ausdruck mit Token eingelöst. Seit 2024 ist es für gesetzlich Versicherte in der vertragsärztlichen Versorgung Pflicht.

Das Privatrezept von OpenClinic24 ist ein privatärztliches Dokument und läuft nicht über die Telematikinfrastruktur. Der Unterschied liegt in der Abrechnung: Beim Kassenrezept rechnet die Apotheke mit der Krankenkasse ab, beim Privatrezept zahlen Sie selbst und reichen den Beleg gegebenenfalls bei PKV oder Beihilfe ein.

Wir verwenden den Begriff E-Rezept bewusst nicht für unser PDF, damit keine Verwechslung entsteht.

Rechtslage, Stand 22. Oktober 2026

  • Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): verschreibungspflichtige Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung nach Prüfung.
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Betäubungsmittel nur auf amtlichem BtM-Rezept, per Video nicht möglich.
  • § 7 Absatz 4 Musterberufsordnung: Fernbehandlung im Einzelfall, wenn ärztlich vertretbar und die Patientin oder der Patient aufgeklärt ist.
  • § 9 und § 10 Heilmittelwerbegesetz: keine Pauschalwerbung für Fernbehandlung, keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • E-Rezept: Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2024 (gematik); privatärztliche Verordnungen als Papier oder PDF.
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Grundlage der Rechnung, Vormerkung nach Nr. 1 mit Faktor 2,3.

Quellen

  1. Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026.
  2. Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026.
  3. § 10 Heilmittelwerbegesetz: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026.
  4. E-Rezept: Anwendung und Einlösewege, gematik GmbH, 2026.
  5. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026.
  6. (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte, § 7 Absatz 4 Fernbehandlung, Bundesärztekammer, 2026.

So einfach funktioniert’s.

  1. Anliegen schildern

    Wenige Fragen in etwa 3 Minuten, dann Patientenkonto und Vormerkung des Grundhonorars.

  2. Ärztin oder Arzt per Video

    Sofort, wenn jemand online ist, sonst aus der Warteschleife mit Link per SMS und E-Mail.

  3. Nach dem Gespräch

    Über die weitere Behandlung, etwa Krankschreibung oder Überweisung, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Unterlagen und Rechnung nach GOÄ liegen im Patientenkonto.

Häufig gestellte Fragen

Was kann per Video verordnet werden?

Verordnungen, die eine Ärztin oder ein Arzt nach Anamnese und Videogespräch verantworten kann: Folgerezepte bei bekannter Dauermedikation, Mittel bei akuten, per Video beurteilbaren Beschwerden und Verhütungsmittel nach Anamnese. Nicht möglich sind Betäubungsmittel und Erstverordnungen, die eine Untersuchung vor Ort erfordern.

Geht eine Folgeverordnung ohne Praxisbesuch?

Ohne Praxisbesuch ja, ohne Arztgespräch nein. Ob eine Folgeverordnung möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt in der Videosprechstunde, wenn Diagnose und Therapie bekannt sind und keine Kontrolluntersuchung fällig ist. Halten Sie Arztbrief, Laborwerte oder Packung bereit.

Wie löse ich eine Verordnung ein?

Wird eine Verordnung ausgestellt, finden Sie sie mit Hinweisen zur Einlösung in Ihrem Patientenkonto. Die Apotheke kann die Echtheit über den Prüfcode unter openclinic24.com/verify/ kontrollieren.

Gilt das Privatrezept auch im EU-Ausland?

Grundsätzlich ja. Nach der EU-Patientenrichtlinie 2011/24/EU können Apotheken in anderen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Rezepte aus Deutschland anerkennen, wenn das Medikament dort zugelassen ist und das Rezept die EU-Pflichtangaben enthält. Die Apotheke vor Ort entscheidet im Einzelfall, fragen Sie deshalb vorher nach. Die Schweiz und Betäubungsmittel sind ausgenommen.

Wie lange ist ein Privatrezept gültig?

In der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum. Kassenrezepte gelten dagegen 28 Tage. Lösen Sie das Rezept trotzdem zeitnah ein, damit Ihre Therapie nicht unterbrochen wird.

Was kostet die ärztliche Sprechstunde?

Sie merken 10,72 € vor (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3). Abgebucht wird, sobald die Sprechstunde begonnen hat; mit visueller Untersuchung entsprechend GOÄ Nr. 5 sind es 21,44 €. Ein verordnetes Medikament bezahlen Sie in der Apotheke. Wird nichts verordnet, zahlen Sie nur das Gespräch. Abends (20–22 und 6–8 Uhr), nachts (22–6 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen kommt der gesetzliche GOÄ-Zuschlag zum einfachen Satz hinzu (10,49 €, 18,65 € bzw. 12,82 €); maßgeblich ist der Beginn der Sprechstunde, den Betrag sehen Sie vor der Reservierung.

Erstattet die private Krankenversicherung das Privatrezept?

Privatversicherte reichen die GOÄ-Rechnung für die Sprechstunde und den Apothekenbeleg für das Medikament bei ihrer Versicherung ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach dem Tarif. Gesetzliche Kassen erstatten in der Regel nicht.

Kann ich ein BtM-Rezept online bekommen?

Nein. Betäubungsmittel dürfen nur auf dem amtlichen BtM-Rezept verordnet werden (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung). Das ist per Videosprechstunde nicht möglich; wenden Sie sich an Ihre behandelnde Praxis.

Ist das OpenClinic24-Rezept ein E-Rezept?

Nein. Das E-Rezept ist das digitale Kassenrezept der gematik in der Telematikinfrastruktur. Eine privatärztliche Verordnung von OpenClinic24 läuft außerhalb dieser Infrastruktur.

Wie prüft die Apotheke, ob das Rezept echt ist?

Jedes Rezept trägt eine digitale Signatur und einen Prüfcode. Die Apotheke gibt den Code unter openclinic24.com/verify/ ein und sieht, ob das Dokument von OpenClinic24 ausgestellt wurde und unverändert ist.

Medizinisch geprüft von

Adi Zoabi MD

Profil und Artikel

Leitlinien und Rechtslage werden laufend eingearbeitet. Kein Ersatz für eine Untersuchung vor Ort.

Medizinischer Hinweis: Kein Ersatz für eine ärztliche Untersuchung vor Ort. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Notfällen rufen Sie bitte 112 an.

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