Kurzantwort
Das E-Rezept ist die elektronische Kassenverordnung über die Telematikinfrastruktur, einlösbar mit Gesundheitskarte, App oder Ausdruck und 28 Tage gültig. Das Privatrezept ist eine Verordnung, die Sie selbst bezahlen; es kann Papier oder ein signiertes PDF sein und wird üblicherweise drei Monate lang eingelöst. OpenClinic24 stellt per Video ausschließlich Privatrezepte als PDF aus, kein E-Rezept.
Das Wichtigste in Kürze
Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verpflichtend (§ 360 SGB V); es wird über die Telematikinfrastruktur der gematik übermittelt.
Für Privatversicherte ist das E-Rezept optional und hängt von der Versicherung ab; ein signiertes PDF-Privatrezept ist kein gematik-E-Rezept.
Gültigkeit: Kassen-E-Rezept 28 Tage, Privatrezept üblicherweise drei Monate, BtM-Rezept sieben Tage ab Ausstellung (§ 12 BtMVV).
Das Privatrezept muss die Pflichtangaben nach § 2 AMVV tragen, darunter die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur.
Bei OpenClinic24 kostet die Verordnung die Beratung nach GOÄ (Vormerkung 10,72 €); das Medikament zahlen Sie in der Apotheke, gesetzliche Kassen erstatten in der Regel nicht.
Zwei Begriffe, zwei Ebenen: Übermittlungsweg und Abrechnung
Die Begriffe E-Rezept und Privatrezept werden oft gegeneinander gestellt, beschreiben aber verschiedene Dinge. Das E-Rezept ist ein Übermittlungsweg: Die Verordnung wird nicht auf Papier gedruckt, sondern von der Praxis elektronisch signiert und auf einem Server der Telematikinfrastruktur abgelegt, von wo die Apotheke sie abruft. Seit dem 1. Januar 2024 ist dieser Weg für Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend (§ 360 SGB V).
Das Privatrezept ist eine Abrechnungsart: Das Medikament wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, sondern von Ihnen, und Sie reichen den Beleg gegebenenfalls bei Ihrer privaten Versicherung oder Beihilfe ein. Privatrezepte erhalten Privatversicherte, Selbstzahlende und gesetzlich Versicherte, die privatärztlich behandelt werden. Ein Privatrezept kann auf Papier, als Fax oder als elektronisch signiertes PDF vorliegen.
Die beiden Ebenen können sich überschneiden: Auch für Privatversicherte ist ein E-Rezept über die Telematikinfrastruktur technisch möglich, wenn Praxis und Versicherung daran teilnehmen. Verpflichtend ist es für sie nicht, und viele Privatpraxen nutzen weiterhin Papier oder PDF. Ein PDF-Privatrezept ist deshalb kein E-Rezept im Sinne der gematik, auch wenn es elektronisch ist. Dieser Unterschied ist wichtig, wenn Sie das Rezept einlösen.
Einlösen: so funktioniert es in Apotheke und Versand
| E-Rezept (Kasse) | Privatrezept (Papier oder PDF) | |
|---|---|---|
| Vorlage in der Apotheke | Gesundheitskarte stecken, gematik-App oder Ausdruck mit Code | PDF auf dem Smartphone zeigen oder ausdrucken, Papier vorlegen |
| Versandapotheke | Rezept per App oder Karte übermitteln | PDF hochladen, bei Papier Original einsenden |
| Wer zahlt | Krankenkasse, Sie zahlen die Zuzahlung | Sie zahlen den Verkaufspreis, Erstattung je nach Tarif |
| Gültigkeit | 28 Tage zu Lasten der Kasse | üblicherweise drei Monate |
| Echtheitsprüfung | automatisch über die Telematikinfrastruktur | Pflichtangaben, Signatur, Prüfcode |
Beim E-Rezept holt die Apotheke die Verordnung vom Server, sobald Sie Ihre Karte stecken oder den Code zeigen. Beim PDF-Privatrezept prüft die Apotheke die Pflichtangaben nach § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung: Name, Anschrift und Berufsbezeichnung der verordnenden Person, Ausstellungsdatum, Ihr Name und Geburtsdatum, Arzneimittel mit Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Menge, Dosierungsanweisung sowie die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das PDF von OpenClinic24 trägt zusätzlich einen Prüfcode, mit dem die Apotheke die Echtheit kontrollieren kann.
Privatrezept per Video
Beschreiben Sie Ihr Anliegen, eine Ärztin oder ein Arzt bespricht es mit Ihnen per Video. Das Privatrezept erhalten Sie als signiertes PDF für jede Apotheke, wenn die Verordnung vertretbar ist.
Rezept online anfragenGültigkeit und Fristen
Ein Kassen-E-Rezept kann 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse eingelöst werden. Nach Ablauf übernimmt die Kasse nicht mehr; manche Apotheken beliefern innerhalb von drei Monaten noch gegen Privatzahlung. Für Privatrezepte gibt es keine gesetzliche Frist; die Apothekenpraxis orientiert sich an drei Monaten ab Ausstellungsdatum. Betäubungsmittelrezepte, ob Kasse oder privat, dürfen nach § 12 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nur innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung beliefert werden.
Praktischer Rat: Lösen Sie jedes Rezept so bald wie möglich ein. Wer ein Privatrezept als PDF hat, kann es jederzeit erneut öffnen; wer ein Papierrezept verliert, braucht ein neues. Und: Ein Rezept gilt für die verordnete Menge einmalig. Eine mehrfache Einlösung ist nur möglich, wenn die Verordnung das ausdrücklich vorsieht.
Was OpenClinic24 ausstellt und was nicht
OpenClinic24 arbeitet privatärztlich. Nach der Videosprechstunde stellt die Ärztin oder der Arzt, wenn die Verordnung medizinisch vertretbar ist, ein Privatrezept als elektronisch signiertes PDF aus. Es liegt in Ihrem Patientenkonto und ist in jeder Apotheke in Deutschland einlösbar, vor Ort oder im Versand. Es ist kein E-Rezept über die Telematikinfrastruktur, und es wird nicht an eine Krankenkasse übermittelt.
Was per Video verordnet werden kann, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall nach § 7 Abs. 4 der Berufsordnung. Typisch sind Folgeverordnungen einer bekannten Dauermedikation und Verordnungen bei akuten Beschwerden, die sich im Gespräch beurteilen lassen. Nicht möglich sind Betäubungsmittel, die ein gesondertes BtM-Rezept erfordern, Erstverordnungen mit Untersuchungspflicht und Medikamente, deren sichere Anwendung aktuelle Laborwerte verlangt, die nicht vorliegen. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht; die Ärztin oder der Arzt kann die Verordnung ablehnen und empfiehlt dann den passenden Weg.
Die Kosten: Vorgemerkt werden 10,72 € für die Beratung nach GOÄ Nr. 1 (Faktor 2,3). Die Rechnung mit allen Positionen sehen Sie im Konto, abgebucht wird nach dem Gespräch. Das Medikament zahlen Sie in der Apotheke. Gesetzliche Krankenkassen erstatten privatärztliche Leistungen und privat verordnete Medikamente in der Regel nicht; Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen je nach Tarif ein.
Typische Situationen und der passende Rezepttyp
Drei Beispiele machen den Unterschied greifbar. Erstens: Sie sind gesetzlich versichert und gehen mit Halsschmerzen in Ihre Hausarztpraxis. Die Praxis stellt ein E-Rezept aus, Sie stecken in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte, zahlen die Zuzahlung, fertig. Zweitens: Sie sind gesetzlich versichert, brauchen am Sonntag ein Folgerezept für Ihr Blutdruckmittel und nutzen die Videosprechstunde bei OpenClinic24. Sie erhalten ein Privatrezept als PDF, lösen es in der Apotheke ein und zahlen das Medikament selbst; eine Erstattung durch die Kasse gibt es nicht, dafür sparen Sie den Weg und die Wartezeit. Drittens: Sie sind privatversichert. Für Sie ist das Privatrezept der Normalfall, ob aus der Praxis oder per Video; Sie reichen Rezeptkopie und Apothekenbeleg bei Ihrer Versicherung ein.
Wer regelmäßig teure Medikamente braucht, fährt mit dem Kassenrezept aus der eigenen Praxis finanziell besser. Die Videosprechstunde mit Privatrezept ist die Lösung für den Engpass: Praxis geschlossen, Termin nicht rechtzeitig zu bekommen, unterwegs oder krank im Bett.
Privatversichert: E-Rezept, Papier oder PDF?
Privatversicherte waren nie Teil der E-Rezept-Pflicht. Ob Ihre Praxis Ihnen ein E-Rezept über die Telematikinfrastruktur, ein Papierrezept oder ein PDF ausstellt, hängt von der Praxis und davon ab, ob Ihre Versicherung das E-Rezept unterstützt. Für die Erstattung ist der Weg unerheblich; entscheidend sind vollständige Pflichtangaben und der Apothekenbeleg.
Für Beihilfeberechtigte gilt dasselbe. Prüfen Sie vor der ersten Einreichung die Vorgaben Ihrer Beihilfestelle, einige verlangen die Rezeptkopie mit sichtbarer Signatur. Ein PDF-Privatrezept erfüllt das, weil die Signatur im Dokument eingebettet ist.
Sicherheit und Fälschungsschutz
Das E-Rezept ist durch die Signatur der Praxis und die Telematikinfrastruktur gegen Fälschung geschützt. Beim Privatrezept kommt es auf die Signatur an: Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nach § 2 AMVV der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Das PDF von OpenClinic24 ist so signiert und zusätzlich über einen Prüfcode verifizierbar. Apotheken dürfen ein Rezept zurückweisen, wenn Pflichtangaben fehlen oder Zweifel an der Echtheit bestehen; ein vollständiges, signiertes Privatrezept erfüllt die Anforderungen.
Zwei Dinge sollten Sie nie tun: ein Rezept verändern, etwa die Menge, und ein Rezept weitergeben. Beides ist strafbar und gefährdet Ihre Gesundheit, weil die Apotheke dann Medikamente ohne ärztliche Prüfung abgibt.
Wann in die Praxis, wann Notruf
In die Praxis vor Ort gehören Verordnungen, die eine Untersuchung voraussetzen, Betäubungsmittel, Medikamente mit Laborkontrolle und die Umstellung einer Therapie bei neuen Beschwerden. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der Bereitschaftsdienst unter 116 117; für Notfälle unter Medikation gilt der Notruf 112.
Stand: Oktober 2026. Fristen und Verfahren können sich ändern; wir aktualisieren diesen Artikel bei neuen Regelungen der gematik oder des Gesetzgebers.
Wann Sie sofort Hilfe brauchen
- Schwere allergische Reaktion nach Einnahme eines Medikaments: Notruf 112
- Versehentliche Überdosierung oder Einnahme durch ein Kind: Giftnotruf und bei Beschwerden 112
- Brustschmerz, Atemnot oder Bewusstseinsstörung unter neuer Medikation
Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.
Quellen
- § 360 SGB V: Übermittlung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen (E-Rezept). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- E-Rezept: Anwendung der Telematikinfrastruktur. gematik GmbH, 2026. Behörde
- Das E-Rezept: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit. Bundesministerium für Gesundheit, 2026. Behörde
- § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): Angaben auf der Verschreibung, Unterschrift und qualifizierte elektronische Signatur. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 12 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Abgabe, Sieben-Tage-Frist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 48 Arzneimittelgesetz (AMG): Verschreibungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- Telemedicine 2020 and the next decade. The Lancet, 2020. DOI: 10.1016/S0140-6736(20)30424-4 Übersichtsarbeit
Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen E-Rezept und Privatrezept?
Das E-Rezept bezeichnet den elektronischen Übermittlungsweg der Kassenverordnung über die Telematikinfrastruktur. Das Privatrezept bezeichnet die Abrechnungsart: Sie zahlen das Medikament selbst und reichen den Beleg gegebenenfalls bei Ihrer privaten Versicherung ein. Ein Privatrezept kann auf Papier oder als signiertes PDF vorliegen; ein E-Rezept im Sinne der gematik ist es nur, wenn es über deren System läuft.
Wie löse ich ein E-Rezept ein?
Mit der elektronischen Gesundheitskarte an der Apothekentheke, mit der gematik-App auf dem Smartphone oder mit dem Papierausdruck, auf dem ein Code steht. Bei Versandapotheken übermitteln Sie das Rezept über die App oder die Karte in der Apotheken-App. Die Apotheke ruft die Verordnung vom Server ab und beliefert sie.
Wie löse ich ein Privatrezept als PDF ein?
Sie zeigen das PDF in der Apotheke auf dem Smartphone oder ausgedruckt vor oder laden es bei einer Versandapotheke hoch. Die Apotheke prüft die Pflichtangaben und kann die Echtheit über den Prüfcode kontrollieren. Sie bezahlen das Medikament zum Verkaufspreis und erhalten einen Beleg für die Versicherung.
Wie lange ist ein E-Rezept gültig?
Ein Kassen-E-Rezept kann 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse eingelöst werden. Danach ist es für die Kasse nicht mehr gültig; manche Apotheken beliefern innerhalb von drei Monaten noch als Privatkauf. Betäubungsmittelrezepte gelten nur sieben Tage. Lösen Sie Rezepte deshalb zeitnah ein.
Wie lange ist ein Privatrezept gültig?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; Apotheken beliefern Privatrezepte üblicherweise bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum. Für Betäubungsmittel gilt auch privat die Sieben-Tage-Frist der BtMVV. Die verordnende Ärztin oder der Arzt kann auf dem Rezept eine kürzere Frist vermerken.
Bekomme ich bei OpenClinic24 ein E-Rezept?
Nein. OpenClinic24 arbeitet privatärztlich und stellt Privatrezepte als elektronisch signiertes PDF aus. Das ist kein E-Rezept über die Telematikinfrastruktur. Sie lösen das PDF in jeder Apotheke oder bei einer Versandapotheke ein und zahlen das Medikament selbst.
Zahlt meine Krankenkasse ein Privatrezept?
Gesetzliche Krankenkassen erstatten privat verordnete Medikamente in der Regel nicht. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen Rezeptkopie und Apothekenbeleg je nach Tarif ein. Für die Erstattung muss das Rezept alle Pflichtangaben tragen; prüfen Sie Name, Geburtsdatum, Datum, Wirkstoff, Stärke, Menge und Signatur.
Kann die Apotheke ein PDF-Rezept ablehnen?
Sie darf ablehnen, wenn Pflichtangaben fehlen, die Signatur nicht prüfbar ist oder Zweifel an der Echtheit bestehen. Ein vollständiges, qualifiziert signiertes Privatrezept erfüllt die Anforderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Bei Rückfragen kann die Apotheke die Echtheit über den Prüfcode kontrollieren.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.
