Kurzantwort
Ein Privatrezept können Ärztinnen und Ärzte nach einer Videosprechstunde ausstellen, wenn die Verordnung ohne körperliche Untersuchung medizinisch vertretbar ist. Bei OpenClinic24 erhalten Sie es digital in Ihrem Patientenkonto und lösen es in einer Apotheke vor Ort oder online ein. Sie zahlen das Medikament selbst; gesetzliche Kassen übernehmen Privatrezepte nicht, private Versicherungen je nach Tarif.
Das Wichtigste in Kürze
Rechtsgrundlage: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden (§ 48 AMG); Form und Inhalt regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV § 2).
Fernbehandlung ist nach § 7 Abs. 4 der Berufsordnung im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist. Ein Rezept gibt es nie ohne ärztliches Gespräch und nie auf Zuruf.
Betäubungsmittel und Arzneimittel mit hohem Abhängigkeitspotenzial werden per Video in der Regel nicht verordnet; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Beim Einlösen zahlen Sie den vollen Apothekenpreis.
Kosten bei OpenClinic24: Videosprechstunde nach GOÄ Nr. 1 (10,72 € beim 2,3-fachen Satz, wird vorgemerkt); Wiederholungsrezept ohne neue Beratung nach GOÄ Nr. 2.
Was ein Privatrezept ist und wie es sich vom Kassenrezept unterscheidet
Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke zum vollen Preis. Privatversicherte reichen die Quittung bei ihrer Versicherung ein, gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst. Medizinisch ist ein Privatrezept einem Kassenrezept gleichwertig: Dieselben Regeln zur Verschreibungspflicht (§ 48 Arzneimittelgesetz) und zur Form der Verordnung (§ 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung) gelten für beide.
Privatärztliche Telemedizin wie OpenClinic24 arbeitet ausschließlich mit Privatrezepten, weil die Leistung außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung erbracht wird. Das hat zwei Konsequenzen: Sie zahlen Sprechstunde und Medikament selbst, und Sie bekommen dafür einen schnellen, dokumentierten Zugang zu ärztlicher Verordnung, ohne Wartezimmer.
Wann eine Verordnung per Video zulässig ist
Seit 2018 erlaubt § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzten, im Einzelfall ausschließlich über Kommunikationsmedien zu behandeln, wenn dies ärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten aufgeklärt ist. Damit ist auch eine Verordnung per Video erlaubt. Die Grenze zieht die ärztliche Sorgfalt: Was sich ohne Untersuchung, Labor oder Bildgebung nicht sicher beurteilen lässt, darf nicht verordnet werden.
Für die Videosprechstunde eignen sich deshalb vor allem:
- Erkrankungen mit typischem Beschwerdebild und geringem Risiko, etwa eine unkomplizierte Blasenentzündung bei ansonsten gesunden Frauen, Heuschnupfen, Sodbrennen, Lippen- oder Genitalherpes
- Fortsetzung einer bekannten, gut vertragenen Dauermedikation, etwa Verhütungsmittel, Blutdruck- oder Schilddrüsenmedikamente, wenn Kontrollwerte vorliegen
- Behandlungen, bei denen das Gespräch die entscheidende Information liefert, etwa bei Erektionsstörung nach Ausschluss von Herzerkrankungen und Wechselwirkungen, bei Migräne oder bei Raucherentwöhnung
- Reisemedizinische Beratung mit Verordnung von Malariaprophylaxe oder Reiseapotheke
Nicht geeignet sind Erstverordnungen, die eine Untersuchung voraussetzen (etwa Antibiotika bei unklarem Fieber, Kortison bei unklarem Hautbefund), sowie alle Arzneimittel, deren Missbrauchsrisiko eine persönliche Kenntnis erfordert.
Was per Video nicht verordnet wird
Betäubungsmittel unterliegen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und werden auf besonderen Rezepten verordnet; eine Verordnung per Video kommt hier nicht in Betracht. Beruhigungs- und Schlafmittel mit Abhängigkeitspotenzial, etwa Benzodiazepine, sowie Opioide werden in seriösen Videosprechstunden in der Regel nicht verordnet, auch wenn sie formal nicht immer Betäubungsmittel sind. Dasselbe gilt für Arzneimittel, die engmaschige Kontrollen erfordern, etwa bestimmte Psychopharmaka in der Einstellungsphase, Blutverdünner ohne aktuelle Werte oder Medikamente, für die ein Schwangerschaftsausschluss nötig ist.
Suchanfragen wie „welcher Online-Arzt verschreibt Tavor“ zeigen, wonach viele suchen. Die ehrliche Antwort: Eine Ärztin oder ein Arzt, die das nach einem kurzen Videogespräch ohne Vorgeschichte tun, handeln nicht sorgfältig. OpenClinic24 lehnt solche Verordnungen ab und nennt Ihnen den passenden Weg, meist die Hausarztpraxis oder eine Fachärztin.
So läuft die Verordnung bei OpenClinic24 ab
- Anliegen schildern. Sie beschreiben Ihre Beschwerden oder Ihre Dauermedikation, nennen Vorerkrankungen, Allergien und andere Medikamente. Fotos, etwa von der aktuellen Packung oder einem Hautbefund, können Sie hochladen.
- Konto und Vormerkung. Sie legen ein Konto an und hinterlegen eine Karte; vorgemerkt werden 10,72 € (GOÄ Nr. 1). Abgebucht wird nach der Sprechstunde.
- Videosprechstunde. Die Ärztin oder der Arzt stellt Rückfragen, prüft Gegenanzeigen und Wechselwirkungen und entscheidet über die Verordnung. Auch eine Ablehnung ist eine ärztliche Entscheidung, die Sie begründet erhalten.
- Privatrezept und Rechnung. Beides finden Sie in Ihrem Patientenkonto. Das Rezept enthält alle Angaben nach § 2 AMVV: Ihre Daten, Wirkstoff oder Präparat, Stärke, Menge, Dosierungsanweisung, Datum und die Angaben der verordnenden Ärztin oder des Arztes.
- Einlösen. In der Apotheke vor Ort oder bei einer Versandapotheke. Fragen Sie nach, welches Verfahren die Apotheke für digitale Privatrezepte nutzt.
Ärztliche Einschätzung per Video
Schildern Sie Ihr Anliegen, eine Ärztin oder ein Arzt prüft per Video, ob eine Verordnung möglich ist. Privatrezept und GOÄ-Rechnung erhalten Sie digital.
Jetzt Anliegen schildernPrivatrezept einlösen: vor Ort oder online
Apotheken vor Ort nehmen Privatrezepte in Papierform oder als vorgezeigtes Dokument entgegen; das Verfahren für digitale Privatrezepte unterscheidet sich von Apotheke zu Apotheke, ein kurzer Anruf klärt es. Versandapotheken bieten Upload oder Einsendung an. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln prüft die Apotheke die Verordnung und behält sie ein; Sie erhalten das Medikament und eine Quittung.
Für gesetzlich Versicherte läuft das E-Rezept seit 2024 über die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit Code; die gematik beschreibt die Einlösewege. Privatversicherte können das E-Rezept nutzen, wenn ihre Versicherung die nötige Krankenversichertennummer und die digitale Identität bereitstellt. OpenClinic24 stellt das Privatrezept als digitales Dokument in Ihrem Konto bereit; die Einlösung erfolgt wie bei einem Papierrezept.
Gültigkeit, Wiederholung, Mengen
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate ab Ausstellung gültig, sofern die Ärztin oder der Arzt keine kürzere Frist einträgt. Die verordnete Menge richtet sich nach dem medizinischen Bedarf; bei Dauermedikation ist ein Vorrat für drei Monate üblich, bei Erstverordnungen meist die kleinste Packung, um Verträglichkeit zu prüfen.
Wiederholungsrezepte setzen einen erneuten ärztlichen Kontakt voraus. Bei bekannter, stabiler Medikation reicht oft ein kurzes Gespräch; die Ärztin oder der Arzt kann dabei nach Kontrollwerten fragen, zum Beispiel Blutdruck oder Schilddrüsenwerte. Ohne solche Werte wird sie oder er eine Kontrolle in einer Praxis empfehlen, bevor weiter verordnet wird.
Was es kostet
OpenClinic24 rechnet privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die Videosprechstunde mit Beratung entspricht GOÄ Nr. 1, das sind 10,72 € beim 2,3-fachen Satz; dieser Betrag wird bei der Buchung vorgemerkt. Bei einer ausführlichen Beratung kommt Nr. 3 in Betracht, bei zusätzlicher Sichtung eines Befunds Nr. 5. Ein Wiederholungsrezept ohne neue Beratung wird nach GOÄ Nr. 2 berechnet. Jede Position steht mit Ziffer, Faktor und Betrag auf der Rechnung, den Gesamtbetrag sehen Sie vor der Bestätigung.
Dazu kommt der Apothekenpreis des Medikaments. Für einige Arzneimittelgruppen ist die Erstattung durch gesetzliche Kassen ohnehin ausgeschlossen (§ 34 SGB V), etwa Mittel bei Erektionsstörung, zur Raucherentwöhnung oder zur Gewichtsreduktion. Hier macht das Privatrezept keinen Unterschied zur Kassenpraxis.
Häufige Fehler beim Einlösen und wie Sie sie vermeiden
Die meisten Probleme entstehen nicht beim Ausstellen, sondern beim Einlösen. Der häufigste Fehler: Das Rezept wird erst nach Ablauf der Gültigkeit vorgelegt. Lösen Sie es zeitnah ein, spätestens innerhalb von drei Monaten. Der zweite: Die Apotheke hat das Präparat nicht vorrätig und die Patientin geht ohne Medikament nach Hause. Fragen Sie nach einem wirkstoffgleichen Präparat; bei Privatrezepten ist der Austausch erlaubt, wenn die Ärztin oder der Arzt ihn nicht ausgeschlossen hat, und Generika sind deutlich günstiger. Der dritte: Das digitale Dokument wird als Foto vom Bildschirm vorgezeigt und ist schlecht lesbar. Zeigen Sie das Original-PDF oder drucken Sie es aus. Und der vierte: Bei Lieferengpässen, die in den letzten Jahren bei Antibiotika, Fiebersäften und ADHS-Medikamenten häufig waren, hilft die Apotheke bei der Suche nach Alternativen; im Zweifel melden Sie sich erneut in der Sprechstunde, damit ein anderer Wirkstoff verordnet werden kann.
Datenschutz beim digitalen Rezept
Ein Rezept enthält Gesundheitsdaten, die besonders geschützt sind. Bei OpenClinic24 liegt das Dokument verschlüsselt in Ihrem Patientenkonto; nur Sie entscheiden, wem Sie es zeigen. Versenden Sie Rezepte nicht über ungesicherte Messenger und laden Sie sie nur auf Portale von Apotheken hoch, die im Impressum eine Betriebserlaubnis in Deutschland oder der EU nachweisen. Die Apotheke ist ihrerseits an die Schweigepflicht gebunden und darf Rezeptdaten nicht weitergeben. Versandapotheken mit dem europäischen Sicherheitslogo unterliegen denselben Regeln wie Apotheken vor Ort.
Sicherheit: Wechselwirkungen, Allergien, Nebenwirkungen
Nennen Sie in der Sprechstunde alle Medikamente, auch rezeptfreie, Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Präparate. Viele Wechselwirkungen betreffen Alltagsmittel: Johanniskraut schwächt die Pille, manche Antibiotika vertragen sich nicht mit Blutverdünnern, Schmerzmittel belasten mit Blutdrucksenkern die Nieren. Die Ärztin oder der Arzt prüft das im Gespräch, kann es aber nur, wenn die Angaben vollständig sind.
Nach der Einnahme gilt: Bei Hautausschlag, Schwellungen, Atemnot oder starkem Unwohlsein absetzen und ärztlich abklären; bei Atemnot oder Kreislaufproblemen den Notruf wählen. Nebenwirkungen können Sie außerdem dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte melden; das hilft, seltene Risiken früh zu erkennen.
Wann Sie sofort Hilfe brauchen
- Schwere allergische Reaktion nach Einnahme eines Medikaments: Atemnot, Schwellung von Gesicht oder Zunge, Kreislaufkollaps
- Brustschmerz, Atemnot oder Bewusstseinsstörung unter neuer Medikation
- Versehentliche Überdosierung, besonders bei Kindern im Haushalt: Giftnotruf der Region und 112
Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.
Quellen
- § 48 Arzneimittelgesetz: Verschreibungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): Inhalt und Form der Verschreibung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), § 7 Abs. 4 Fernbehandlung. Bundesärztekammer, 2024. Leitlinie
- § 34 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 1, 2 und 3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- E-Rezept: Anwendung und Einlösewege. gematik GmbH, 2026. Behörde
- Telemedicine 2020 and the next decade. The Lancet, 2020. DOI: 10.1016/S0140-6736(20)30424-4 Übersichtsarbeit
Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Online-Arzt ein Rezept ausstellen?
Ja. Approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen nach § 7 Abs. 4 der Berufsordnung im Einzelfall ausschließlich über Video behandeln und dabei Arzneimittel verordnen, wenn das ohne körperliche Untersuchung ärztlich vertretbar ist. Die Verordnung muss die Formvorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung erfüllen. Ob ein Rezept ausgestellt wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach dem Gespräch, nicht die Plattform.
Was darf ein Online-Arzt verschreiben und was nicht?
Verordnet werden können zum Beispiel Antibiotika bei unkomplizierter Blasenentzündung, Antihistaminika, Mittel gegen Sodbrennen, Verhütungsmittel bei bekannter Verträglichkeit, Migränemittel oder Medikamente bei Erektionsstörung nach Ausschluss von Gegenanzeigen. Nicht per Video verordnet werden Betäubungsmittel; Beruhigungs- und Schlafmittel mit Abhängigkeitspotenzial werden in der Regel abgelehnt. Bei Erstverordnungen, die Laborwerte oder eine Untersuchung voraussetzen, verweist die Ärztin an eine Praxis.
Wie löse ich ein digitales Privatrezept in der Apotheke ein?
Sie erhalten das Privatrezept als Dokument in Ihrem Patientenkonto. Apotheken vor Ort nehmen es je nach Verfahren vorgezeigt oder ausgedruckt entgegen, Versandapotheken über Upload oder Einsendung. Klären Sie bei der Apotheke, welches Verfahren sie akzeptiert. Das Medikament bezahlen Sie selbst und erhalten eine Quittung für Ihre Unterlagen oder Ihre private Versicherung.
Wie lange ist ein Privatrezept gültig?
In der Regel drei Monate ab Ausstellungsdatum, sofern die Ärztin oder der Arzt keine kürzere Frist vermerkt hat. Danach darf die Apotheke das Arzneimittel nicht mehr auf dieses Rezept abgeben. Für eine Folgeverordnung ist ein erneuter ärztlicher Kontakt nötig; bei bekannter Dauermedikation genügt oft ein kurzes Gespräch.
Zahlt die Krankenkasse ein Privatrezept?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Privatrezepts nicht, unabhängig davon, ob es online oder in einer Praxis ausgestellt wurde. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen Rezept und Apothekenquittung je nach Tarif ein. Manche Arzneimittel sind ohnehin von der Kassenleistung ausgeschlossen, etwa Mittel bei Erektionsstörung oder zur Gewichtsreduktion (§ 34 SGB V).
Was kostet ein Rezept beim Online-Arzt?
Das Rezept selbst kostet nichts extra, wenn es Teil der Videosprechstunde ist. Abgerechnet wird die ärztliche Leistung nach GOÄ: die Beratung nach Nr. 1 (10,72 € beim 2,3-fachen Satz, wird bei der Buchung vorgemerkt), bei ausführlicher Beratung Nr. 3. Ein Wiederholungsrezept ohne neue Beratung wird nach GOÄ Nr. 2 berechnet. Dazu kommt der Apothekenpreis des Medikaments.
Kann ich die Antibabypille online verschreiben lassen?
Ja, wenn Sie die Pille bereits vertragen und keine neuen Risikofaktoren vorliegen. Die Ärztin oder der Arzt fragt nach Blutdruck, Rauchen, Migräne mit Aura, Thrombosen in der Familie und Ihrem Alter. Eine Erstverordnung oder ein Präparatewechsel ist per Video nur nach sorgfältiger Abwägung möglich; eine gynäkologische Untersuchung ersetzt das Gespräch nicht.
Ist ein Online-Rezept ohne Arztgespräch legal?
Nein. Eine Verordnung setzt eine ärztliche Behandlung voraus, bei der die Ärztin oder der Arzt Sie kennt oder befragt und die Verordnung verantwortet. Angebote, die Rezepte nach einem Fragebogen ohne ärztlichen Kontakt versprechen, erfüllen die Anforderungen nicht. Seriöse Plattformen nennen die behandelnde Ärztin namentlich und können ein Rezept auch ablehnen.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.
