Kurzantwort
Bei einer Erkältung mit Fieber, Abgeschlagenheit oder starkem Husten ist eine Krankschreibung medizinisch begründbar und per Videosprechstunde möglich. Bei OpenClinic24 schildern Sie Ihre Beschwerden, eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt sie im Videogespräch und stellt die privatärztliche Bescheinigung für höchstens drei Kalendertage als PDF aus, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Person.
Das Wichtigste in Kürze
Spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung verlangt das Gesetz eine ärztliche Bescheinigung (§ 5 EntgFG); der Arbeitgeber darf sie auch ab dem ersten Tag fordern.
Eine Erkältung dauert in der Regel 7 bis 10 Tage; die Beschwerden sind an Tag 2 und 3 am stärksten, arbeitsunfähig sind Betroffene meist 2 bis 5 Tage.
Per Video gilt die privatärztliche Bescheinigung bei OpenClinic24 für höchstens drei Kalendertage, in der Regel ab dem Tag des Gesprächs; eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise nach ärztlicher Prüfung möglich, eine Verlängerung per Video nicht.
Die Vormerkung beträgt 10,72 € (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3); gesetzliche Kassen erstatten privatärztliche Leistungen in der Regel nicht.
Hohes Fieber über 39 °C, Atemnot oder Beschwerden länger als zehn Tage gehören in eine Praxis vor Ort, nicht in die Videosprechstunde.
Erkältung und Krankschreibung: was das Gesetz verlangt
Eine Erkältung ist der häufigste Grund für kurze Fehlzeiten in Deutschland. Trotzdem herrscht Unsicherheit darüber, wann eine Bescheinigung nötig ist. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt zwei Pflichten: Sie müssen dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, also am ersten Tag vor Arbeitsbeginn. Und Sie müssen spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert (§ 5 Abs. 1 EntgFG).
Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung früher verlangen, auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Das steht häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag oder wird nach wiederholten kurzen Fehlzeiten angeordnet. Wer unsicher ist, fragt in der Personalabteilung oder liest im Vertrag nach. Viele Beschäftigte lassen sich bei einer Erkältung deshalb vorsorglich ab dem ersten Tag krankschreiben, obwohl das Gesetz es erst ab dem vierten Tag verlangt.
Wichtig: Die Krankschreibung ist eine ärztliche Prognose, kein Arbeitsverbot. Wer sich vor Ablauf wieder arbeitsfähig fühlt, darf zur Arbeit gehen und informiert den Arbeitgeber formlos. Eine „Gesundschreibung“ kennt das deutsche Recht nicht.
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung hat eine Reform der Nachweispflichten angekündigt, unter anderem eine Pflicht zur Bescheinigung ab dem ersten Tag. Ein Gesetzentwurf lag bei Veröffentlichung dieses Artikels nicht vor. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald sich die Rechtslage ändert.
Wie lange dauert eine Erkältung, und wie lange ist man arbeitsunfähig?
Eine Erkältung, medizinisch grippaler Infekt oder akute virale Rhinopharyngitis, verläuft in einem typischen Muster. Nach ein bis drei Tagen Inkubation beginnt sie mit Halskratzen und Niesen, dann folgen Schnupfen, verstopfte Nase, Husten und oft leichtes Fieber. Die Beschwerden erreichen nach zwei bis drei Tagen ihren Höhepunkt und klingen innerhalb von sieben bis zehn Tagen ab. Husten kann als Reizhusten bis zu drei Wochen nachlaufen, ohne dass das krankhaft wäre.
Arbeitsunfähig sind Sie nicht für die gesamte Dauer der Infektion, sondern solange Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen oder starker Husten die Tätigkeit unmöglich machen oder Sie andere anstecken würden. In der Praxis sind das meist zwei bis fünf Tage. Wer körperlich arbeitet, mit Lebensmitteln umgeht oder in der Pflege tätig ist, braucht eher länger als jemand im Büro oder im Homeoffice.
| Phase | Zeitraum | Typische Beschwerden | Arbeitsfähig? |
|---|---|---|---|
| Beginn | Tag 1 | Halskratzen, Niesen, Frösteln | oft ja, bei Fieber nein |
| Höhepunkt | Tag 2 bis 3 | Schnupfen, Husten, Kopfdruck, leichtes Fieber, Abgeschlagenheit | meist nein |
| Abklingen | Tag 4 bis 7 | Schnupfen wird dicker, Husten lockert sich | zunehmend ja |
| Nachlauf | bis Tag 10, Husten bis 3 Wochen | Reizhusten, Müdigkeit | ja |
Diese Angaben sind Richtwerte aus der Literatur zum Verlauf des grippalen Infekts. Ihre persönliche Dauer hängt vom Erreger, Ihrer Verfassung und Ihrer Tätigkeit ab. Deshalb legt nicht ein Kalender die Dauer der Krankschreibung fest, sondern die ärztliche Einschätzung im Gespräch.
Ärztliche Einschätzung per Video
Schildern Sie Ihre Erkältungsbeschwerden, eine Ärztin oder ein Arzt meldet sich per Video. Die Krankschreibung erhalten Sie als PDF, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Krankschreibung online anfragenKrankschreibung bei Erkältung per Video: so läuft es bei OpenClinic24
Eine Erkältung eignet sich gut für die Videosprechstunde. Die Ärztin oder der Arzt sieht Sie, hört Ihren Husten, fragt nach Fieberverlauf, Dauer, Begleiterkrankungen und Ihrer Tätigkeit. Eine körperliche Untersuchung bringt bei einem unkomplizierten Infekt selten zusätzliche Erkenntnisse, dafür spart der Weg in die Praxis Ansteckungen im Wartezimmer.
- Anliegen schildern. Sie wählen „Krankschreibung“ und beantworten in wenigen Minuten Fragen zu Beschwerden, Beginn, Fieber und Vorerkrankungen. Das geht rund um die Uhr.
- Konto und Vormerkung. Sie legen ein Patientenkonto an und hinterlegen eine Zahlungsart. Vorgemerkt werden 10,72 €, das ist die Beratung nach GOÄ Nr. 1 zum 2,3-fachen Satz. Abgebucht wird erst nach dem Gespräch.
- Videosprechstunde. Sobald eine Ärztin oder ein Arzt online ist, startet das Gespräch. Halten Sie Thermometer, Medikamentenliste und Ihre Fragen bereit.
- Bescheinigung als PDF. Liegt Arbeitsunfähigkeit vor, finden Sie die privatärztliche Bescheinigung in Ihrem Konto: eine Ausfertigung für den Arbeitgeber ohne Diagnose und eine für Sie. Dazu die GOÄ-Rechnung mit allen Positionen.
Die Grenzen sind klar: Die Bescheinigung gilt für höchstens drei Kalendertage und beginnt in der Regel am Tag der Videosprechstunde. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise nach ärztlicher Prüfung möglich, eine Verlängerung per Video nicht. Sie ist eine privatärztliche Bescheinigung als PDF, keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU); an die Krankenkasse wird nichts übermittelt. Ob sie ausgestellt wird, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Einen Anspruch auf Krankschreibung gibt es nicht, auch nicht bei Erkältung.
Erkältung, Grippe oder etwas anderes: worauf die Ärztin im Gespräch achtet
Nicht jeder Infekt der Atemwege ist eine harmlose Erkältung. Im Videogespräch klärt die Ärztin oder der Arzt deshalb drei Fragen: Passt das Bild zu einer Erkältung, gibt es Hinweise auf eine Grippe oder eine bakterielle Komplikation, und gibt es Warnzeichen, die eine Untersuchung vor Ort nötig machen?
Erkältung: schleichender Beginn, Schnupfen und Halsschmerzen im Vordergrund, Fieber meist unter 38,5 °C, Allgemeinzustand nur mäßig beeinträchtigt.
Grippe (Influenza): plötzlicher Beginn innerhalb weniger Stunden, hohes Fieber ab 38,5 °C, Schüttelfrost, starke Kopf- und Gliederschmerzen, trockener Husten, deutliche Schwäche. Die Grippe dauert länger, die Arbeitsunfähigkeit oft fünf bis sieben Tage. Bei Risikogruppen kann eine antivirale Behandlung sinnvoll sein, die innerhalb von 48 Stunden begonnen werden sollte; dafür ist meist eine Praxis vor Ort der richtige Ort.
Bakterielle Komplikationen: Eine Nasennebenhöhlenentzündung, eine Mandelentzündung mit eitrigen Belägen oder eine Bronchitis mit zweitem Fiebergipfel können sich auf eine Erkältung aufsetzen. Typisch ist eine Verschlechterung nach anfänglicher Besserung. Dann ist eine Untersuchung mit Blick in Rachen und Ohren und Abhören der Lunge angezeigt.
Allergie: Tränende, juckende Augen, Niesanfälle, klarer Schnupfen ohne Fieber und ohne Gliederschmerzen sprechen eher für Heuschnupfen oder eine Hausstauballergie als für einen Infekt.
Was bei Erkältung hilft und was nicht
Gegen die Viren selbst gibt es kein Medikament, der Körper heilt die Erkältung aus. Behandelt werden die Beschwerden, damit Sie schlafen, trinken und atmen können. Bewährt sind Ruhe, ausreichend Flüssigkeit, Inhalieren mit Wasserdampf, abschwellende Nasensprays für höchstens sieben Tage, Lutschtabletten oder Gurgeln bei Halsschmerzen und bei Bedarf fiebersenkende Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen nach Packungsbeilage.
Antibiotika helfen bei einer viralen Erkältung nicht und sind nach der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin nur bei nachgewiesener bakterieller Infektion sinnvoll. Hustenstiller und Hustenlöser haben nach der Leitlinie zum akuten Husten einen geringen Nutzen; wer sie ausprobieren möchte, sollte sie nicht kombinieren. Vitamin C und Zink verkürzen eine Erkältung allenfalls um weniger als einen Tag.
Wer regelmäßig Medikamente nimmt, etwa Blutdrucksenker, Gerinnungshemmer oder Mittel gegen Diabetes, bespricht Wechselwirkungen mit rezeptfreien Erkältungsmitteln am besten im Gespräch. Das ist ein Grund mehr, die Videosprechstunde nicht nur für die Bescheinigung zu nutzen, sondern auch für die Frage, was Sie bedenkenlos einnehmen dürfen.
Wann in die Praxis, wann Notruf
Die Videosprechstunde ersetzt die Untersuchung vor Ort nicht, wenn Befunde erhoben werden müssen. In eine Praxis gehören Sie bei Fieber über drei Tage, bei eitrigem Auswurf mit Atemnot, bei Ohrenschmerzen mit Hörminderung, bei Schluckbeschwerden mit eitrigen Mandeln, bei Beschwerden länger als zehn Tage oder bei Verschlechterung nach Besserung. Schwangere, Menschen über 65, Personen mit chronischen Herz- oder Lungenerkrankungen, Diabetes oder geschwächtem Immunsystem sollten bei Fieber frühzeitig untersucht werden.
Den Notruf 112 wählen Sie bei Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsstörung, Krampfanfall oder bei Fieber mit steifem Nacken und Ausschlag. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie bundesweit unter 116 117, auch nachts und am Wochenende.
Praktische Tipps für den Krankheitsfall
Melden Sie sich am ersten Tag vor Arbeitsbeginn krank, per Telefon oder E-Mail, so wie es Ihr Betrieb vorsieht. Notieren Sie Beginn der Beschwerden, Fieberwerte und eingenommene Medikamente; das macht das Videogespräch kürzer und die Einschätzung genauer. Reichen Sie die Arbeitgeber-Ausfertigung der Bescheinigung sofort ein. Wenn Sie am letzten bescheinigten Tag noch krank sind, lassen Sie sich spätestens am nächsten Arbeitstag erneut beurteilen, damit keine Lücke entsteht; nach einer Video-Bescheinigung ist dafür in der Regel eine Praxis vor Ort zuständig.
Und: Bleiben Sie zu Hause, solange Sie Fieber haben oder stark husten. Das schützt Kolleginnen und Kollegen und verkürzt die eigene Erkrankung.
Wann Sie sofort Hilfe brauchen
- Atemnot, Kurzatmigkeit in Ruhe oder Schmerzen beim Atmen
- Fieber über 39,5 °C, das auf fiebersenkende Mittel nicht anspricht, oder Fieber länger als drei Tage
- Starke Kopfschmerzen mit steifem Nacken, Lichtscheu oder Verwirrtheit
- Beschwerden, die nach zehn Tagen nicht besser oder nach einer Besserung wieder deutlich schlechter werden
- Erkältung bei bekannter Herz-, Lungen- oder Immunschwäche mit rascher Verschlechterung
Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.
Quellen
- § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): Anzeige- und Nachweispflichten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
- Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, §§ 4 und 5. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 2024. Leitlinie
- The common cold. The Lancet, 2003. DOI: 10.1016/S0140-6736(03)12162-9 Übersichtsarbeit
- Understanding the symptoms of the common cold and influenza. The Lancet Infectious Diseases, 2005. DOI: 10.1016/S1473-3099(05)70270-X Übersichtsarbeit
- S3-Leitlinie Akuter und chronischer Husten (AWMF 053-013). Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), 2021. Leitlinie
- Erkältung: Verlauf, Behandlung, wann zum Arzt. IQWiG, gesundheitsinformation.de, 2024. Behörde
- Influenza (Grippe): RKI-Ratgeber. Robert Koch-Institut, 2025. Behörde
Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann brauche ich bei einer Erkältung eine Krankschreibung?
Gesetzlich spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, also wenn Sie den vierten Tag in Folge fehlen. Viele Arbeitsverträge und Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag; das ist nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt. Prüfen Sie Ihren Vertrag und melden Sie sich am ersten Tag krank, die Bescheinigung reichen Sie dann nach.
Wie lange wird man bei einer Erkältung krankgeschrieben?
Meist zwei bis fünf Tage. Entscheidend ist nicht die Dauer der Erkältung, sondern wie lange Fieber, Abgeschlagenheit, Husten und Ansteckungsgefahr die Arbeit unmöglich machen. Per Video bescheinigt OpenClinic24 beim Erstkontakt höchstens drei Kalendertage; dauern die Beschwerden länger, braucht es eine erneute ärztliche Einschätzung, oft in einer Praxis vor Ort.
Kann ich mich mit einer Erkältung online krankschreiben lassen?
Ja, wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Beschwerden im Videogespräch beurteilt und Arbeitsunfähigkeit feststellt. Eine Bescheinigung nur per Fragebogen ohne ärztlichen Kontakt ist nicht zulässig und kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Bei OpenClinic24 spricht immer eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt mit Ihnen.
Wie unterscheide ich Erkältung und Grippe?
Eine Erkältung beginnt schleichend mit Halskratzen, Schnupfen und leichtem Husten, Fieber bleibt meist unter 38,5 °C. Die echte Grippe beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Schüttelfrost, starken Kopf- und Gliederschmerzen und ausgeprägter Schwäche. Bei Grippeverdacht, hohem Fieber oder Atemnot ist eine Untersuchung vor Ort sinnvoll.
Zählt die Krankschreibung ab dem Tag des Videogesprächs oder ab Beginn der Beschwerden?
Bei OpenClinic24 in der Regel ab dem Tag der Videosprechstunde. Eine Rückdatierung um bis zu drei Tage ist nur ausnahmsweise nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung möglich. Melden Sie sich deshalb am ersten Krankheitstag, dann entsteht keine Lücke. Wer am Wochenende erkrankt, kann die Anfrage jederzeit stellen; das Gespräch findet statt, sobald eine Ärztin oder ein Arzt online ist.
Was sieht mein Arbeitgeber auf der Bescheinigung?
Nur Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, das Ausstellungsdatum und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Die Diagnose „Erkältung“ steht auf der Arbeitgeber-Ausfertigung nicht. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Ursache nicht nennen.
Was kostet die Online-Krankschreibung bei Erkältung?
OpenClinic24 arbeitet privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Bei der Buchung werden 10,72 € vorgemerkt (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3), die Bescheinigung wird nach GOÄ Nr. 70 berechnet. Den Gesamtbetrag sehen Sie vor der Bestätigung. Gesetzliche Krankenkassen erstatten privatärztliche Leistungen in der Regel nicht.
Darf ich mit Erkältung trotzdem arbeiten gehen?
Rechtlich ja, medizinisch ist es bei Fieber und ausgeprägter Schwäche nicht sinnvoll. Wer krank arbeitet, verlängert oft die Genesung und steckt Kolleginnen und Kollegen an. Bei leichtem Schnupfen ohne Fieber spricht nichts gegen Arbeit, bei Homeoffice ohnehin weniger. Die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot: Wer sich früher gesund fühlt, darf wieder arbeiten.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.
