Krankschreibung und Atteste

Wie lange krankschreiben? Übliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit je Diagnose

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3D-Knetfiguren: kleines Bett mit Kissen und Decke, daneben eine große Sanduhr und drei gestapelte Klötze (KI-generiert)
Symbolbild, mit KI erstellt. Zeigt keine reale Person.

Kurzantwort

Es gibt keine feste Dauer einer Krankschreibung. Ärztinnen und Ärzte bescheinigen die Zeit, in der Sie voraussichtlich nicht arbeiten können: bei Erkältung oder Magen-Darm-Infekt meist zwei bis fünf Tage, bei Gürtelrose oft ein bis zwei Wochen, bei psychischer Erschöpfung individuell. Verlängert wird nur nach erneuter ärztlicher Einschätzung, per Video bei OpenClinic24 oder in einer Praxis vor Ort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankschreibung deckt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab; sie soll nicht länger als zwei Wochen im Voraus ausgestellt werden, bei absehbarem Verlauf bis zu einem Monat (AU-Richtlinie § 5).
  • Erkältung: Beschwerden erreichen nach zwei bis drei Tagen ihren Höhepunkt und klingen meist innerhalb von sieben bis zehn Tagen ab; die Arbeitsunfähigkeit ist oft kürzer als die Erkrankung.
  • Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter (§ 3 EntgFG), danach zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse Krankengeld für bis zu 78 Wochen wegen derselben Erkrankung.
  • Wer sich vor Ablauf der Bescheinigung gesund fühlt, darf wieder arbeiten. Eine Gesundschreibung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
  • Eine Folgebescheinigung sollte spätestens am nächsten Arbeitstag nach Ablauf ausgestellt sein, sonst entsteht eine Lücke bei Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.

Wovon die Dauer einer Krankschreibung abhängt

Eine Krankschreibung bescheinigt nicht die Erkrankung, sondern die voraussichtliche Zeit, in der Sie Ihre konkrete Arbeit nicht ausüben können. Deshalb kann dieselbe Erkältung bei einer Pflegekraft mit Patientenkontakt drei Tage Arbeitsunfähigkeit bedeuten und bei jemandem im Homeoffice einen Tag. Die Ärztin oder der Arzt wägt drei Dinge ab: den erwarteten Verlauf der Erkrankung, die Anforderungen Ihrer Tätigkeit und die Ansteckungsgefahr für andere.

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt den Rahmen für Kassenpraxen vor: Eine Arbeitsunfähigkeit soll in der Regel nicht länger als zwei Wochen im Voraus bescheinigt werden; nur wenn der Verlauf absehbar ist, bis zu einem Monat. Privatärztlich, also auch in der Videosprechstunde bei OpenClinic24, gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht mit denselben Maßstäben: kurze, begründete Zeiträume und eine erneute Einschätzung, wenn es länger dauert.

Zwei Dinge sind wichtig zu wissen. Erstens: Die Bescheinigung ist eine Prognose, kein Arbeitsverbot. Wer früher gesund ist, darf früher arbeiten. Zweitens: Sie können sich nicht selbst „krankschreiben lassen für zwei Wochen“. Die Dauer ergibt sich aus der medizinischen Einschätzung, nicht aus dem Wunsch.

Übliche Dauer je Diagnose

Die folgenden Spannen beschreiben, was in der Praxis typisch ist. Sie ersetzen nicht die Einschätzung im Einzelfall.

ErkrankungTypischer VerlaufÜbliche ArbeitsunfähigkeitBesonderheiten
Erkältung (grippaler Infekt)Höhepunkt Tag 2 bis 3, Abklingen nach 7 bis 10 Tagen2 bis 5 TageBei Kontakt zu Risikogruppen eher länger
Grippe (Influenza)Fieber 3 bis 5 Tage, Erschöpfung 1 bis 2 Wochen5 bis 7 TageRückkehr erst ohne Fieber
Magen-Darm-Infekt (Norovirus, Rotavirus)Symptome 1 bis 3 Tage2 bis 4 TageLebensmittel, Küche, Kita, Pflege: 48 Stunden beschwerdefrei
Gürtelrose (Herpes zoster)Bläschen verkrusten nach 7 bis 10 Tagen, Schmerzen länger1 bis 2 WochenGesicht oder Auge: fachärztlich, oft länger
Migräneattacke4 bis 72 Stunden (ICHD-3)1 bis 2 TageBei häufigen Attacken Prophylaxe besprechen
Nicht-spezifischer RückenschmerzBesserung meist innerhalb weniger Wochenwenige Tage bis 2 WochenBewegung statt Bettruhe, frühe Rückkehr empfohlen
Blasenentzündung (unkompliziert)Besserung nach 1 bis 3 Tagen unter Therapie1 bis 3 TageFieber oder Flankenschmerz: Untersuchung nötig
Akute Belastungsreaktion, Erschöpfungindividuellwenige Tage bis mehrere WochenRegelmäßige Überprüfung, Wiedereinstieg planen
Nach Operationenabhängig vom Eingrifflegt der Operateur festNicht Gegenstand der Videosprechstunde

Erkältung, Husten, Halsschmerzen

Die Erkältung ist die häufigste Ursache kurzer Krankschreibungen. Nach der Übersichtsarbeit von Heikkinen und Järvinen im Lancet erreichen die Beschwerden am zweiten bis dritten Tag ihren Höhepunkt und klingen meist innerhalb von sieben bis zehn Tagen ab; Husten kann länger nachhängen. Arbeitsunfähig sind Sie in der Phase mit Fieber, deutlicher Abgeschlagenheit oder starkem Husten, typischerweise zwei bis fünf Tage. Ein Resthusten ohne Krankheitsgefühl begründet in den meisten Berufen keine weitere Arbeitsunfähigkeit.

Grippe

Die echte Grippe beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Gliederschmerzen und trockenem Husten. Das Fieber hält nach den Angaben des Robert Koch-Instituts meist drei bis fünf Tage an, die Erschöpfung deutlich länger. Üblich sind fünf bis sieben Tage Arbeitsunfähigkeit; zurück an den Arbeitsplatz sollten Sie erst fieberfrei. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und ältere Menschen ist eine Untersuchung vor Ort sinnvoll, weil Komplikationen häufiger sind.

Magen-Darm-Infekt

Noroviren und Rotaviren verursachen heftiges, aber kurzes Erbrechen und Durchfall, meist über ein bis drei Tage. Zwei bis vier Tage Arbeitsunfähigkeit sind üblich. Für Beschäftigte in Küchen, in der Lebensmittelherstellung, in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen greifen die Regeln des Infektionsschutzgesetzes: Rückkehr erst, wenn Erbrechen und Durchfall etwa 48 Stunden vorbei sind, weil die Ansteckungsfähigkeit noch anhält. Wer nicht trinken kann, Blut im Stuhl hat oder Zeichen der Austrocknung zeigt, braucht eine Untersuchung.

Gürtelrose

Eine Gürtelrose ist die Reaktivierung des Windpocken-Virus. Der Ausschlag verkrustet nach sieben bis zehn Tagen; bis dahin sind Betroffene für Menschen ohne Immunität ansteckend. Ein bis zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit sind üblich, bei starken Nervenschmerzen oder körperlicher Arbeit auch länger. Gürtelrose im Gesicht, am Auge oder am Ohr gehört umgehend in fachärztliche Behandlung, weil das Sehvermögen und das Gehör gefährdet sein können. Die antivirale Therapie wirkt am besten, wenn sie innerhalb von 72 Stunden nach Auftreten des Ausschlags beginnt.

Migräne

Eine Migräneattacke dauert nach der internationalen Kopfschmerzklassifikation unbehandelt vier bis 72 Stunden. Eine Krankschreibung für ein bis zwei Tage ist bei schweren Attacken sinnvoll. Wer häufiger als vier Tage im Monat Migräne hat, sollte eine Prophylaxe besprechen; das reduziert Attacken und Fehltage. Details lesen Sie im Artikel zur akuten Migräne.

Rückenschmerzen

Bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen empfiehlt die Nationale VersorgungsLeitlinie, aktiv zu bleiben und Bettruhe zu vermeiden; die meisten Beschwerden bessern sich innerhalb weniger Wochen. Kurze Arbeitsunfähigkeiten von wenigen Tagen sind üblich, bei körperlich schwerer Arbeit auch ein bis zwei Wochen. Lähmungen, Taubheit im Genitalbereich oder Störungen beim Wasserlassen sind Warnzeichen und müssen sofort untersucht werden.

Stress, Erschöpfung, depressive Episoden

Hier gibt es keine Standarddauer. Eine kurze Entlastung von wenigen Tagen kann helfen, den Kreislauf aus Anspannung und Schlafmangel zu unterbrechen. Bei anhaltender Niedergeschlagenheit, Interessenverlust und Schlafstörungen über zwei Wochen liegt möglicherweise eine depressive Episode vor. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Depression empfiehlt, die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig zu überprüfen und die Rückkehr frühzeitig zu planen, etwa über eine stufenweise Wiedereingliederung. Die Videosprechstunde kann der erste Schritt sein; die weitere Begleitung gehört in eine Hausarzt- oder Facharztpraxis oder zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Ärztliche Einschätzung per Video

Schildern Sie Ihre Beschwerden, eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt per Video, ob und wie lange Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Bescheinigung erhalten Sie digital.

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Verlängern: So vermeiden Sie Lücken

Eine Folgebescheinigung braucht eine neue ärztliche Einschätzung. Damit keine Lücke entsteht, sollte sie spätestens am nächsten Arbeitstag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt werden. Wochenenden und Feiertage sind unschädlich, wenn die Folgebescheinigung am darauffolgenden Werktag erfolgt.

Per Video ist eine Verlängerung möglich, wenn der Verlauf ohne Untersuchung beurteilt werden kann, etwa bei einer abklingenden Erkältung. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie sieht für Kassenpraxen vor, dass eine Folgebescheinigung per Video nur ausgestellt wird, wenn die Erstbescheinigung nach persönlicher Untersuchung erfolgte. Auch privatärztlich gilt: Dauern Beschwerden länger als erwartet oder verändern sie sich, ist eine Untersuchung vor Ort der sicherere Weg. Die Ärztin oder der Arzt bei OpenClinic24 sagt Ihnen das offen, statt eine weitere Bescheinigung auszustellen, die medizinisch nicht mehr trägt.

Sechs Wochen, 78 Wochen: die Fristen bei längerer Krankheit

Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Erkranken Sie innerhalb von sechs Monaten erneut an derselben Krankheit, werden die Zeiträume zusammengerechnet.

Nach sechs Wochen zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse Krankengeld, in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts, für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung (§ 48 SGB V). Dafür braucht die Kasse lückenlose ärztliche Feststellungen. Privatversicherte haben je nach Tarif ein Krankentagegeld vereinbart.

Wer absehbar länger als zwei Wochen ausfällt, ist in der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung besser aufgehoben: Dort können Befunde erhoben, Überweisungen ausgestellt und die Wiedereingliederung geplant werden. Die Videosprechstunde ist für kurze, klar umrissene Erkrankungen gedacht.

Früher gesund? Was dann gilt

Die Krankschreibung ist eine Prognose. Fühlen Sie sich vor Ablauf wieder arbeitsfähig, dürfen Sie arbeiten und melden sich einfach zurück. Eine „Gesundschreibung“ kennt das Gesetz nicht. Manche Arbeitgeber bitten aus Gründen der Unfallversicherung um eine kurze Rückmeldung; das ist eine betriebliche Absprache, keine rechtliche Pflicht. Umgekehrt dürfen Sie während der Krankschreibung alles tun, was die Genesung nicht gefährdet: einkaufen, spazieren gehen, bei einer Erkältung auch verreisen, sofern der Arbeitgeber und bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse über einen Auslandsaufenthalt informiert sind.

Was per Video beurteilt werden kann und was nicht

Kurze, selbstlimitierende Erkrankungen lassen sich im Gespräch gut einschätzen: Erkältung, Husten, Halsschmerzen, Magen-Darm-Infekt, Migräneattacke, leichte Rückenschmerzen, akute Belastung. Für die Dauer gilt hier: wenige Tage, bei Bedarf erneute Einschätzung.

Nicht per Video allein beurteilbar sind Erkrankungen, deren Dauer von Befunden abhängt: Verletzungen, Zustand nach Operationen, Fieber ohne klare Ursache, Bauchschmerzen mit Abwehrspannung, neurologische Ausfälle, Schwangerschaftsbeschwerden, psychische Erkrankungen mit Gefährdung. In diesen Fällen verweist die Ärztin oder der Arzt an eine Praxis, den Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder den Notruf.

Wann Sie sofort Hilfe brauchen

  • Fieber über 39,5 °C, das länger als drei Tage anhält oder mit Atemnot, Brustschmerz oder Verwirrtheit einhergeht
  • Erbrechen oder Durchfall mit Zeichen der Austrocknung: kaum Urin, Schwindel beim Aufstehen, trockene Schleimhäute, Blut im Stuhl
  • Gürtelrose im Gesicht oder am Auge, Bläschen an der Nasenspitze, Sehstörungen
  • Rückenschmerzen mit Lähmungen, Taubheit im Genitalbereich oder Problemen beim Wasserlassen
  • Gedanken, sich das Leben zu nehmen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 rund um die Uhr, in akuter Gefahr 112

Bei diesen Warnzeichen wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Eine Videosprechstunde ersetzt in diesen Fällen keine Untersuchung vor Ort.

Quellen

  1. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 5 Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 2024. Leitlinie
  2. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (sechs Wochen). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  3. § 48 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Dauer des Krankengeldes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  4. § 34 Infektionsschutzgesetz: Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026. Gesetz
  5. Heikkinen T, Järvinen A. The common cold. The Lancet, 2003. DOI: 10.1016/S0140-6736(03)12162-9 Übersichtsarbeit
  6. RKI-Ratgeber Influenza (Grippe). Robert Koch-Institut, 2025. Behörde
  7. RKI-Ratgeber Noroviren-Gastroenteritis. Robert Koch-Institut, 2025. Behörde
  8. RKI-Ratgeber Varizellen (Windpocken), Herpes zoster (Gürtelrose). Robert Koch-Institut, 2025. Behörde
  9. Headache Classification Committee of the International Headache Society. The International Classification of Headache Disorders, 3rd edition (ICHD-3). Cephalalgia, 2018. DOI: 10.1177/0333102417738202 Leitlinie
  10. Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF, 2017. Leitlinie
  11. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF, 2022. Leitlinie

Alle Quellen wurden bei der ärztlichen Prüfung abgerufen. Studien sind mit DOI verlinkt, Leitlinien und Gesetze in der aktuellen Fassung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange wird man bei einer Erkältung krankgeschrieben?

Meist zwei bis fünf Tage. Eine Erkältung dauert insgesamt etwa sieben bis zehn Tage, die stärksten Beschwerden liegen an Tag zwei und drei. Arbeitsunfähig sind Sie, solange Fieber, Abgeschlagenheit oder starker Husten die Arbeit unmöglich machen oder Sie Kolleginnen und Kollegen anstecken würden. Bei einer echten Grippe mit hohem Fieber sind es häufig fünf bis sieben Tage.

Wie lange dauert eine Krankschreibung bei Magen-Darm?

In der Regel zwei bis vier Tage. Norovirus-Infekte klingen meist nach ein bis drei Tagen ab. Wer mit Lebensmitteln arbeitet oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist, darf nach § 34 und § 42 Infektionsschutzgesetz erst zurück, wenn Erbrechen und Durchfall seit etwa 48 Stunden vorbei sind. Bei anhaltendem Erbrechen, Blut im Stuhl oder Austrocknungszeichen ist eine Untersuchung nötig.

Wie lange ist man bei Gürtelrose krankgeschrieben?

Häufig ein bis zwei Wochen, abhängig von Schmerzen, Lage des Ausschlags und Tätigkeit. Die Bläschen verkrusten nach etwa sieben bis zehn Tagen; solange sind Betroffene für Menschen ohne Windpocken-Immunität ansteckend. Bei Befall im Gesicht, am Auge oder bei starken Nervenschmerzen kann die Arbeitsunfähigkeit länger dauern und gehört in fachärztliche Betreuung.

Wie lange kann man wegen Stress oder Burnout krankgeschrieben werden?

Das ist individuell und reicht von wenigen Tagen zur Entlastung bis zu mehreren Wochen bei einer depressiven Episode. Die Nationale Versorgungsleitlinie Depression empfiehlt, die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig zu überprüfen und den Wiedereinstieg zu planen, weil lange Auszeiten die Rückkehr erschweren können. Eine erste kurze Bescheinigung per Video ist möglich, die weitere Begleitung gehört in Hausarzt- oder Facharztpraxis.

Wie lange darf eine Krankschreibung maximal dauern?

Für eine einzelne Bescheinigung gilt: in der Regel höchstens zwei Wochen im Voraus, bei absehbarem Verlauf bis zu einem Monat. Insgesamt gibt es keine Obergrenze, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen weiter, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.

Muss ich mich gesundschreiben lassen, wenn ich früher fit bin?

Nein. Die Krankschreibung ist eine Prognose, kein Arbeitsverbot. Fühlen Sie sich vor Ablauf wieder arbeitsfähig, dürfen Sie zur Arbeit gehen und informieren einfach Ihren Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber wünschen aus Versicherungsgründen eine kurze Rückmeldung; eine ärztliche Bestätigung ist gesetzlich nicht erforderlich.

Wann muss ich die Krankschreibung verlängern lassen?

Spätestens am letzten Tag der laufenden Bescheinigung oder am nächsten Arbeitstag danach. Das Bundessozialgericht lässt für die Folgebescheinigung den nächsten Werktag zu; wer die Frist versäumt, riskiert eine Lücke beim Krankengeld. Per Video ist eine Verlängerung möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt den Verlauf ohne Untersuchung beurteilen kann; sonst wird eine Praxis vor Ort empfohlen.

Zählt das Wochenende bei der Krankschreibung mit?

Ja. Die Dauer wird in Kalendertagen bescheinigt, Wochenenden und Feiertage zählen mit. Endet eine Bescheinigung am Freitag und sind Sie am Montag noch krank, brauchen Sie eine Folgebescheinigung ab Montag; für Samstag und Sonntag entsteht dabei keine Lücke, weil die Arbeitsunfähigkeit lückenlos festgestellt wurde.

Über den Autor

Adi Zoabi MD

Arzt. Approbation als Arzt.

Adi Zoabi MD ist approbierter Arzt und behandelt bei OpenClinic24 per Videosprechstunde.

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Medizinisch geprüft von Adi Zoabi MD, Approbation als Arzt, am 23. September 2026.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, in Notfällen an den Notruf 112.

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